Das Landgericht Kaiserslautern hat den bestehenden Haftbefehl gegen den 32-Jährigen am Mittwoch aufgehoben. Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitteilte, befindet sich der Mann damit wieder auf freiem Fuß. Sein Anwalt hatte zuvor beantragt, den Verdächtigen aus der Haft zu entlassen. Da das Landgericht keine Fluchtgefahr mehr sah, gaben die Richter dem Antrag statt.
Haftbefehl wegen Jagdwilderei aufgehoben
Der 32-Jährige war ursprünglich wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord verhaftet worden. Die neuesten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben jedoch, dass er nicht auf die beiden getöteten Polizisten geschossen hat. Der Haftbefehl wegen Mordes war entsprechend aufgehoben worden. Der Mann blieb jedoch wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Jagdwilderei und Vereitelung einer Straftat zunächst in Haft. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, wurde nun auch dieser Haftbefehl aufgehoben. Es wird allerdings wegen der beiden Vorwürfe weiter ermittelt.
Schon nach den bislang neuesten Erkenntnissen der Ermittler war klar, dass offenbar nur der 38-jährige Hauptverdächtige auf die beiden Polizisten geschossen hat. Er sitzt unter anderem wegen des Verdachts auf zweifachen Mord weiter in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern schweigt er noch immer zu den Vorwürfen.
Tödliche Schüsse auf Polizisten lösen bundesweite Trauer aus
Am 31. Januar waren eine 24-jährige Polizeianwärterin und ihr 29 Jahre alter Kollege bei einer Verkehrskontrolle bei Ulmet im Landkreis Kusel erschossen worden. Am selben Tag wurden die zwei Verdächtigen in Sulzbach im Saarland festgenommen. Die tödlichen Schüsse hatten in ganz Deutschland Trauer und Bestürzung ausgelöst. Die Anteilnahme am Tod der beiden jungen Polizisten war riesig.