Der Kreis Kaiserslautern und die damalige Verbandsgemeinde Otterbach hatten für das Haushaltsjahr 2013 ausgerechnet, wieviel Geld die Gemeinde Hirschhorn ihnen überweisen sollte. Das waren 212.056 Euro für den Kreis und 231.615 Euro für die Verbandsgemeinde. Allerdings – so sagt das Oberverwaltungsgericht in seiner Begründung – hätte beide Organe auch berechnen müssen, wieviel Geld die Gemeinde Hirschhorn eigentlich selbst benötigt. Das ist in Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik so festgelegt.
Kreis Kaiserslautern und VG Otterbach verstoßen gegen GG-Artikel
Genau das sei aber nicht passiert. Keines der beiden Organe hätte den Finanzbedarf der Gemeinde Hirschhorn ermittelt. Daher hätten weder Kreistag noch Verbandsgemeinderat, die jeweils über die Höhe der Umlagen entscheiden, diese Informationen bekommen.
Finanzbedarf von Hirschhorn war nicht öffentlich dokumentiert
Außerdem, so das Gericht, müsse der Finanzbedarf der Gemeinde entweder in der Beschlussvorlage des Kreistages und Verbandsgemeinderates oder an anderer Stelle dokumentiert werden. Auch das sei nicht geschehen. Daher hätten sowohl Kreis als auch Verbandsgemeinde die Umlagen für das Jahr 2013 rechtswidrig eingefordert.
Landrat des Kreises Kaiserslautern nicht überrascht von Urteil
Die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz war am 12. Juli dieses Jahres. Dabei habe sich das Urteil ziemlich klar abgezeichnet, sagte Landrat Ralf Leßmeister (CDU). Er sei daher vom Ergebnis wenig überrascht. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen.
"Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird wohl keinen Erfolg haben".
Die Möglichkeit einer Beschwerde dagegen wolle der Kreis aber wohl nicht in Anspruch nehmen, sagte Leßmeister. Denn der Rechtsanwalt des Kreises gehe davon aus, dass eine solche sogenannte Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hätte. Er bedauere, sagte Leßmeister, dass das Gericht nicht gesagt habe, ob auch die Höhe der errechneten Kreisumlage zu beanstanden sei. Diese Entscheidung ist aber laut Oberverwaltungsgericht nicht nötig.
Umlagen 2013 für Kreis Kaiserslautern und VG Otterbach-Otterberg können erneut festgesetzt werden
Trotz des Urteils können Kreis und Verbandsgemeinde aber ihren Fehler des Haushaltsjahres 2013 korrigieren. Das OVG stellte nämlich fest, dass es rechtens sei, die Umlage rückwirkend neu festzusetzen – dieses Mal dann allerdings den Gesetzen entsprechend. Landrat Ralf Leßmeister wird sich jetzt mit Kämmerer und Rechtsanwalt des Kreises beraten, wie das weitere Vorgehen aussehen wird.