Das Ordnungsamt Kirchheimbolanden hat gegen fünf Personen ein Berufsverbot ausgeprochen, weil sie im medizinischen Bereich arbeiten und weiter ungeimpft sind. Insgesamt seien im Westen der Pfalz seit Beginn der Impfpflicht etwa 1.000 Menschen gemeldet worden, die einen Pflegeberuf ausüben, aber nicht gegen Corona geimpft sind. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt)

Donnersbergkreis setzt Anordnung um

Berufsverbot für Ungeimpfte: Pflegepersonal nach Impfpflicht freigestellt

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Christoph Heck
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Im Donnersbergkreis dürfen fünf Menschen derzeit nicht in ihren Pflegeberufen arbeiten, weil sie nicht gegen Corona geimpft sind. Es sind die einzigen Berufsverbote, die im Westen der Pfalz bislang verhängt wurden.

Seit März müssen Beschäftigte in Krankenhäusern, Altenheimen oder im Rettungsdienst gegen Corona geimpft sein, sonst dürfen sie nicht weiter in ihrem Beruf arbeiten. Das Ordnungsamt in Kirchheimbolanden, das für den Donnersbergkreis zuständig ist, hat wegen der Impfpflicht bislang bei fünf Personen ein Tätigkeits- oder Berufsverbot ausgesprochen.

Einige Betroffene holen Impfung gegen Corona doch noch nach

Wie ein Sprecher des Ordnungsamts mitteilt, haben die Betriebe aus dem Gesundheitsbereich in den vergangenen Monaten insgesamt 99 ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet. Die Betroffenen konnten auch keinen Nachweis vorlegen, dass sie nicht zu einer Impfung gegen Corona verpflichtet sind. Nur wenige hätten sich laut Ordnungsamt daraufhin doch noch impfen lassen.

Betroffenen droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro

Bei fast der Hälfte der Ungeimpften habe das Amt die Bußgeldstelle eingeschaltet. Allerdings seien noch keine Bußgelder verhängt worden. Insgesamt wurden in den Landkreisen Kaiserslautern, Südwestpfalz, Kusel rund 900 ungeimpfte Pflegekräfte gemeldet. Dort seien bislang aber noch keine Bußgelder, Tätigkeits- oder Berufsverbote ausgesprochen worden.

Impfpflicht gilt in Rheinland-Pfalz seit dem 15. März

Die Impfpflicht für die etwa 175.000 medizinischen Beschäftigen in Rheinland-Pfalz gilt seit dem 15. März. Sie müssen nachweisen, entweder gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen zu sein. Alternativ brauchen sie ein Attest, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Sollte kein Nachweis vorliegen, drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro und das Verbot, die Einrichtung des Arbeitgebers weiter zu betreten.