"Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den genauen Inhalt der Äußerungen nicht wiedergeben möchte", erklärt Mario Mannweiler, leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz. Aus Respekt vor den getöteten Polizisten will Mannweiler auf die exakte Wortwahl in den Beiträgen verzichten - auch, um den Angehörigen weiteren Schmerz zu ersparen.
Zeugen melden Hatespeech bei Facebook der Polizei
Die Ermittler seien durch die Screenshots von zwei Zeugen auf den 35-Jährigen aus Kaiserslautern aufmerksam geworden. Außerdem wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mehrere Kommentare bei Facebook der Polizei gemeldet, die anschließend die Nutzerdaten ausgewertet hat.
Verdächtiger feiert Andreas S. als "Helden"
Der Verdächtige habe die "brutale Ermordung der beiden Polizeibeamten in der Nähe von Kusel in übelster, verunglimpfender Weise regelrecht gefeiert", so Mannweiler. Den mutmaßlichen Täter Andreas S. bezeichnete der 35-Jährige als "Helden". Er habe die beiden getöteten Polizisten massiv beleidigt und dafür "wirklich abstoßende und primitive" Bezeichnungen verwendet.
Mann aus Kaiserslautern beleidigt auch andere Facebook-Nutzer
Einige Menschen, die ihre Trauer und Betroffenheit aufgrund der Tat bei Facebook zum Ausdruck brachten, beleidigte er ebenfalls mit "üblen, gossenhaften Schimpfworten". Die Kommentare postete er dabei in der Regel auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Profilen, auf dem Facebookprofil eines Oberbürgermeisters und auf der Seite der Polizei selbst.
Bundesweite Razzien koordiniert durch RLP Ermittler setzen Signal gegen Hass und Hetze im Internet
Die Polizei hat am Montag bundesweit die Wohnungen von 75 Personen durchsucht. Ihnen wird vorgeworfen, zu Hass und Hetze im Internet aufgerufen zu haben. Gesteuert wurden die Razzien durch das LKA Rheinland-Pfalz.
35-Jährigem drohen bis zu drei Jahre Haft pro Fall
Wie Mannweiler mitteilt, wird der 35-Jährige wegen insgesamt acht Straftaten verdächtigt. Dabei geht es unter anderem um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und die sogenannte Billigung von Straftaten. Was sich im Strafgesetzbuch etwas nüchtern anhört, kann pro Einzelfall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, erklärt Staatsanwalt Mannweiler.
Insgesamt 33 Verfahren wegen Hatespeech
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelt als zentrale Einheit zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus derzeit in insgesamt 33 Verfahren wegen Hatespeech. Den Mitarbeitern sei die konsequente Verfolgung von "derart abstoßenden Entgleisungen" im Internet ein besonderes Anliegen, betont Mannweiler abschließend.