Nachdem der 35-Jährige vergangene Woche in Kaiserslautern festgenommen wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz weitere Details zu seinen Hasskommentaren veröffentlicht. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Fabian Sommer)

Mann aus Kaiserslautern bezeichnet Andreas S. als Helden

"Abstoßend und primitiv": Ermittler veröffentlichen Details zur Festnahme wegen Hatespeech

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Christoph Heck
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Nachdem ein Mann in Kaiserslautern wegen Hatespeech festgenommen wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft bekannt gegeben, was der 35-Jährige gepostet hat. Unter anderem bezeichnete er den mutmaßlichen Polizistenmörder von Kusel als "Helden".

"Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den genauen Inhalt der Äußerungen nicht wiedergeben möchte", erklärt Mario Mannweiler, leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz. Aus Respekt vor den getöteten Polizisten will Mannweiler auf die exakte Wortwahl in den Beiträgen verzichten - auch, um den Angehörigen weiteren Schmerz zu ersparen.

Zeugen melden Hatespeech bei Facebook der Polizei

Die Ermittler seien durch die Screenshots von zwei Zeugen auf den 35-Jährigen aus Kaiserslautern aufmerksam geworden. Außerdem wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mehrere Kommentare bei Facebook der Polizei gemeldet, die anschließend die Nutzerdaten ausgewertet hat.

Verdächtiger feiert Andreas S. als "Helden"

Der Verdächtige habe die "brutale Ermordung der beiden Polizeibeamten in der Nähe von Kusel in übelster, verunglimpfender Weise regelrecht gefeiert", so Mannweiler. Den mutmaßlichen Täter Andreas S. bezeichnete der 35-Jährige als "Helden". Er habe die beiden getöteten Polizisten massiv beleidigt und dafür "wirklich abstoßende und primitive" Bezeichnungen verwendet.

Mann aus Kaiserslautern beleidigt auch andere Facebook-Nutzer

Einige Menschen, die ihre Trauer und Betroffenheit aufgrund der Tat bei Facebook zum Ausdruck brachten, beleidigte er ebenfalls mit "üblen, gossenhaften Schimpfworten". Die Kommentare postete er dabei in der Regel auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Profilen, auf dem Facebookprofil eines Oberbürgermeisters und auf der Seite der Polizei selbst.

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35-Jährigem drohen bis zu drei Jahre Haft pro Fall

Wie Mannweiler mitteilt, wird der 35-Jährige wegen insgesamt acht Straftaten verdächtigt. Dabei geht es unter anderem um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und die sogenannte Billigung von Straftaten. Was sich im Strafgesetzbuch etwas nüchtern anhört, kann pro Einzelfall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, erklärt Staatsanwalt Mannweiler.

Insgesamt 33 Verfahren wegen Hatespeech

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelt als zentrale Einheit zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus derzeit in insgesamt 33 Verfahren wegen Hatespeech. Den Mitarbeitern sei die konsequente Verfolgung von "derart abstoßenden Entgleisungen" im Internet ein besonderes Anliegen, betont Mannweiler abschließend.

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