Am Landgericht Kaiserslautern geht der Prozess um die getöteten Polizisten bei Kusel weiter. (Foto: SWR, SWR)

Aussage der Lebensgefährtin von Florian V.

Mutmaßlicher Polizistenmord von Kusel - "Er hat zwei Bullen erschossen"

Stand

Vor dem Landgericht Kaiserslautern stand am siebten Prozesstag um die Tötung zweier Polizisten die Aussage der Lebensgefährtin eines Angeklagten im Zentrum. Zudem stellte das BKA eine virtuelle Nachbildung des Tatorts vor.

"Er hat heute Nacht zwei Bullen erschossen!": Das soll der Mitangeklagte Florian V. seiner Lebensgefährtin erzählt haben, als er am 31. Januar in die gemeinsame Wohnung in Sulzbach zurückkehrte. Die Frau ist am siebten Prozesstag nicht selbst vor Gericht erschienen; stattdessen berichtet der Polizeibeamte, der sie insgesamt zweimal vernommen hatte.

V. habe nach seiner Rückkehr seine Freundin umarmt, dabei gezittert und fast geweint. Er soll sie gebeten haben, die Schüsse für sich zu behalten: "Wenn Andreas das herausbekommt, dann macht er mich auch weg", soll V. seine Lage zusammengefasst haben.

Lebensgefährtin sagte über mutmaßlichen Polizistenmord aus

In der ersten Vernehmung direkt am Tag der Tat hatte die Frau noch versucht, Florian V. ein Alibi zu beschaffen. Bei der zweiten Vernehmung einen Tag danach habe sie zugegeben, beim ersten Termin aufgeregt gewesen zu sein und nicht gewusst zu haben, was sie hätte sagen sollen. Der Polizeibeamte bestätigt, dass er die zweite Vernehmung mit der Schilderung der Tatnacht für deutlich glaubwürdiger hält.

Im Anschluss geht es in dem Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern um die Handy-Verbindungen der beiden Angeklagten. Dadurch lässt sich für die Ermittler rekonstruieren, wo sich die Andreas S. und Florian V. in der Tatnacht aufgehalten haben. Ein Beamter des Landeskriminalamtes berichtet davon, dass er insgesamt 43 gelöschte Nachrichten auf dem Handy von S. gefunden hat. Darin sei es vor allem um Wildbestellungen, Waffen und Zubehör für Gewehre gegangen.

Textnachrichten von Andreas S. über seine Jagderfolge

Und auch Textnachrichten, die S. an Bekannte geschickt hatte, waren Thema im Prozess. Er prahlte darin mit seinen Jagderfolgen, obwohl er gar nicht hätte jagen dürfen, weil er zu dieser Zeit keinen Jagdschein hatte. "P.S.: Alles Kopfschuss, wie immer", soll S. geschrieben haben. Ein Bekannter sagt dazu: "Er stellt sich gerne dar." Dass er den Kopfschuss bevorzugt habe, hänge damit zusammen, dass er möglichst viel unbeschädigtes Fleisch verkaufen wollte.

Angeklagter Florian V. "kein Drogenhändler"

Anschließend ging es um den Drogenkonsum von Florian V. Der Beamte, der seine Lebensgefährtin verhört hat, ist eigentlich im Rauschgiftdezernat im Saarland beschäftigt und kennt sich nach eigenen Angaben gut in der Drogenszene in Sulzbach aus. Der Richter will von dem Ermittler wissen, ob er aus seiner Erfahrung erkennen könne, ob V. mit Drogen handelt. Der Beamte reagiert erstaunt: "Nein, kein Handel. Ich würde ihn als Konsument einordnen wollen." Die Verteidiger von Florian V. nicken sich zu, sehen ihre Version bestätigt.

3D-Modell des Tatortes im Kreis Kusel

Das Bundeskriminalamt stellt anschließend seinen virtuellen Tatort vor. Anhand von Daten haben Spezialisten eine sogenannte Virtual Reality des Tatorts erstellt. Das heißt: Mittels einer speziellen Brille kann man in ein 3D-Modell eintauchen und sich darin per Joystick fortbewegen.

Der Vorsitzende Richter setzt die VR-Brille auf und sieht sich um, während Anwälte und Angeklagte das, was er sieht, auf einer Leinwand mitverfolgen können. Das Modell soll einen Eindruck erwecken, wo am Tatort verschiedene Gegenstände wie Patronenhülsen gefunden wurden. Die Fahrzeuge stehen dabei gerade so weit entfernt, dass die Tür des Lieferwagens noch aufgeht. Das würde der Darstellung des Hauptangeklagten Andreas S. widersprechen.

Mutter des Hauptangeklagten sagt nicht aus

Auch die Mutter des Hauptangeklagten Andreas S. war als weitere Zeugin geladen. Sie machte allerdings von ihren Zeugnis-Verweigerungsrecht Gebrauch.

Ein Polizeibeamter berichtet anschließend von der Vernehmung des Zeugen, der in der Tatnacht den kaputten Lieferwagen von Andreas S. abgeschleppt hat. Der Mann soll immer wieder gesagt haben, dass er Angst vor dem Hauptangeklagten habe und erst etwas sagen wolle, wenn S. verhaftet worden sei. Vor dem Mitangeklagten V. habe er hingegen keine Angst gehabt.

Freund bezeichnet Hauptangeklagten als "intelligent"

Am Nachmittag ist ein langjähriger Freund von Andreas S. geladen, der auch Taufpate von drei der vier Kinder des Hauptangeklagten ist. Er charakterisiert S. als Menschen, der immer auf Angriff gehen würde, statt auf Rückzug. Er habe eine gewisse Persönlichkeit und wolle auch Aufmerksamkeit.

Er bezeichnet S. als intelligent. Dieser habe beispielsweise ein Buch gelesen, um Mimik und Gestik von anderen Menschen deuten zu können. Außerdem habe er behauptet, dass er auf Kommando weinen könne, das habe er geübt. S. sei als Freund empathisch gewesen, verlässlich, und man habe häufig gemeinsam mit der Familie gefeiert.

Andreas S. schildert nochmal seine Version der Tatnacht

Danach will Andreas S. selbst nochmals die Tatnacht aus seiner Sicht schildern. Erneut nimmt er den gesamten Raum rund um die Anklagebank in Beschlag. Er steht auf, geht zwischen Tisch und Stuhl "in Deckung", stellt mit den Händen sein Gewehr nach, läuft hin und her, schreit durch den Saal – die Zuschauer haben den Eindruck, einer etwas bizarren Theateraufführung beizuwohnen. Wirklich neu waren die Aussagen von S. allerdings nicht. Er bleibt bei seiner Version: Die Schüsse auf den getöteten Polizisten gab er ab, weil auf ihn selbst geschossen wurde. Mit dem Tod der Polizistin habe er nichts zu tun.

Zum Abschluss des Verhandlungstages präsentiert Andreas S. dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine aus seiner Sicht genaue Abfolge der Schüsse, die er anhand der bisher erfolgten Beweisaufnahme ausgearbeitet hat. Dabei entspinnen sich zahlreiche Wortgefechte zwischen Richter, Angeklagtem und Staatsanwaltschaft. Andreas S. entgegnet an einer Stelle energisch mit "Also ich war ja dabei", als eine Unklarheit auftritt. Sein Ziel wird zum Ende klar: Er will dem Gericht verdeutlichen, dass die Angaben, die der Mitangeklagte V. gemacht hat, zeitlich gar nicht zu den Ereignissen vor Ort passen – und auf diesen Angaben stützt sich bekanntlich die Anklage.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Hauptangeklagten Andreas S. vor, Ende Januar auf einer Kreisstraße im Kreis Kusel zwei Polizisten erschossen zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem 33-jährigen Mitangeklagten Florian V. wirft die Staatsanwaltschaft Wilderei vor. Außerdem soll er geholfen haben, Spuren zu verwischen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er selbst nicht geschossen haben. Andreas S. hatte seinen Mitangeklagten allerdings im Prozess beschuldigt, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben.

Eine Chronologie des Prozesses um die mutmasslichen Polizistenmorde im Kreis Kusel. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uwe Anspach)

Polizistenmorde bei Kusel - Eine Übersicht

Ende Januar wurden zwei Polizisten in der Nähe von Kusel bei einer Verkehrskontrolle getötet. Der Täter wurde wegen zweifachen Mordes verurteilt.

Kaiserslautern

Sechster Prozesstag vor Landgericht Kaiserslautern Mutmaßlicher Polizistenmord von Kusel: Gutachter sprechen zu Waffen und DNA-Spuren

Am sechsten Prozesstag um den mutmaßlichen Polizistenmord von Kusel haben Gutachter ausgesagt - zu den Tatwaffen und den gefundenen DNA-Spuren.

Am Nachmittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Kaiserslautern

Rechtsexperte Frank Bräutigam zum Prozessauftakt Warum Andreas S. Mord vorgeworfen wird

Der Angeklagte soll im Kreis Kusel eine Polizeianwärterin und einen Polizisten erschossen haben. Sie hatten ihn bei mutmaßlicher Wilderei ertappt. Frank Bräutigam aus der ARD-Rechtsredaktion erläutert die Ausgangslage des Prozesses.

Am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz

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