
Das Landgericht gab damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Diese hatte ermittelt, dass der 36-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt des Brandes nicht schuldfähig war. Der Mann wird in der Klinik eine Therapie erhalten. Ein Gericht wird jedes Jahr überprüfen, ob von ihm weiterhin Gefahr ausgeht.
Der 36-Jährige war wegen des Brandes in dem Sanitätshaus und einer KFZ-Werkstatt in der Königstraße in Kaiserslautern angeklagt, bei dem ein Schaden von rund 1,6 Millionen Euro entstanden war. Außerdem wegen eines Feuers rund eine Woche später im Keller eines Wohnhauses in der Nähe des Waldschlößchens.
Angeklagter bestritt, Großbrand in Kaiserslautern gelegt zu haben
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung die Brandstiftung in dem Sanitätshaus und der Werkstatt bestritten, das Feuer in dem Keller sei entstanden, weil er sich fahrlässig verhalten habe. Das Gericht wertete den Brand in den Gewerbebetrieben aber als vorsätzliche Brandstiftung. Weil die Ermittlungen ergaben, dass sich das Feuer in dem Keller nicht ohne weiteres auf das gesamte Haus ausgebreitet hätte, erging hier das Urteil wegen versuchter Brandstiftung.
Der Angeklagte hat das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen, auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Deshalb ist es rechtskräftig.