Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken geht davon aus, dass der Eigentümer nicht überprüft hatte, ob funktionsfähige Rauchmelder im Haus installiert sind. Insbesondere im Treppenhaus und im Obergeschoss habe er auch keine Rauchmelder anbringen lassen. Außerdem habe er nichts dagegen unternommen, dass das Licht im Flur dauerhaft eingeschaltet war.
Defekte Elektrik im Zählerschrank verursacht Brand in Treppenhaus
In der Nacht vom 5.11. auf den 6.11.2020 kam es nach Angaben der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Defekts der Elektrik im Zählerschrank, der auf die dauerhaft eingeschaltete Flurbeleuchtung zurückzuführen war, zum Brand des Treppenhauses in dem Anwesen. Wegen der fehlenden Rauchmelder sei der Brand erst so spät bemerkt worden, dass zwei Mädchen im Alter von fünf und sieben Jahren nicht mehr gerettet werden konnten. Die Eltern und vier weitere Kinder blieben unverletzt.
Staatsanwaltschaft: "Tod der beiden Mädchen hätte verhindert werden können"
"Der Tod der beiden verstorbenen Kinder hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei ordnungsgemäßer Anbringung von Rauchwarnmeldern und der Reparatur der Flurbeleuchtung verhindert werden können", heißt es von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Das Amtsgericht Pirmasens muss jetzt über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.