Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte in einer Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorgelegt hatte, um einen digitalen Impfnachweis zu bekommen. In dem gefälschten Ausweis waren zwei Corona-Impfungen im Impfzentrum Mainz vermerkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Mann ist vom Amtsgericht Pirmasens wegen Urkundenfälschung zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.