Winfried Krämer (CDU) war mehr als sieben Jahre Bürgermeister der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben (Januar 2007 bis Dezember 2014). Doch positiv sind sich beide Seiten nicht in Erinnerung geblieben. Da gibt es zum einen das sogenannte Hensel'sche Anwesen in Heltersberg (Kreis Südwestpfalz).
Krämer musste sich deshalb jahrelanger Kritik aussetzen. Er soll für das Desaster um die Sanierung des Anwesens verantwortlich sein. Es ging um knapp 370.000 Euro Schadensersatz, die das Land von Krämer zurückgefordert hatte. Die Klage beim Verwaltungsgericht wurde aber abgelehnt, wie vergangene Woche bekannt wurde.
Kein Schadenersatz fällig Streit um Bauprojekt in Heltersberg: Ex-Verbandsbürgermeister erringt Sieg vor Gericht
Die Sanierung des Hensel ´schen Anwesens in Heltersberg hatte sich für die Ortsgemeinde zum Desaster entwickelt. Jetzt ist sie auch mit ihrer Klage auf Schadenersatz gescheitert.
Ex-Verbandsbürgermeister soll grob fahrlässig gehandelt haben.
Jetzt teilte das Gericht in Neustadt mit, dass es eine weitere Klage gegen Krämer fallen gelassen hat. Die Summe, um die es dabei ging, konnte sich sehen lassen: mehr als 925.000 Euro. Konkret ging es um drei Energieprojekte in der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben: ein Strohheizkraftwerk in Hermersberg, eine Hackschnitzelheizung in Steinalben und eine Biogasanlage in Höheinöd.
Nach dem Verkauf der drei Anlagen im Jahr 2017 sah sich die VG im Nachhinein sehr hohen zusätzlichen Kosten ausgesetzt, die aus ihrer Sicht hätten verhindert werden können. Insgesamt sei der Verbandsgemeinde ein Schaden von etwa sieben Millionen Euro entstanden. Ex-Bürgermeister Krämer solle für einen Teil davon haften, weil er seine Dienstpflicht grob fahrlässig verletzt haben soll.
Sieben-Millionen-Euro-Verlust für Verbandsgemeinde
Er habe aus Sicht der Verbandsgemeinde Warnhinweise der Kommunalaufsicht missachtet, das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers nicht berücksichtigt und den Verbandsgemeinderat nicht ausreichend informiert. So seien der VG über Jahre hinweg große Verluste entstanden. Außerdem habe Krämer in seiner Amtszeit - ohne Rücksprache mit dem Rat - Investitionen getätigt, die zu weiteren hohen Verlusten geführt hätten.
2017 verkaufte die Verbandsgemeinde die Anlagen an das Wasserversorgungsunternehmen WVE GmbH in Kaiserslautern - und zwar für etwas mehr als 400.000 Euro. Doch im Vergleich zum entstandenen Schaden von sieben Millionen Euro, machte die VG einen Riesenverlust. 2020 reichte sie deshalb Klage in Neustadt gegen ihren ehemaligen Bürgermeister ein. Weil Krämer seine Dienstpflicht verletzt habe, sollte er 925.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Verwaltungsgericht Neustadt: Dienstpflicht nicht verletzt
Die Klage wiesen die Neustadter Richter aber nun ab, weil sie keine Verletzung der Dienstpflicht gesehen haben. Krämer habe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig agiert. Das bedeutet, er sei bei seinem Handeln keinen Richtlinien bewusst abgewichen oder habe eindeutige Weisungen ignoriert. Außerdem sei er auch nicht unsorgfältig gewesen.
Auch den Verbandsgemeinderat von Waldfischbach-Burgalben habe Krämer stets umfangreich informiert. Das ginge aus den Unterlagen vor, die dem Gericht vorliegen würden. Hinzu komme, dass für die Richter nicht nachvollziehbar gewesen sei, wie sich die Schadenssumme von knapp 925.000 Euro zusammensetzt.
Außerdem habe die Verbandsgemeinde als Klägerin erst drei Jahre nach der Amtszeit von Krämer festgestellt, dass ihr ein solcher Schadensersatz zustehen würde. Damit sei ihre Forderung schon verjährt gewesen. Die VG kann nun gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einreichen.