Nach Angaben des leitenden Oberstaatsanwalts Udo Gehring ermittelt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern seit Anfang 2020 in 296 Fällen wegen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen.
Finanzielle Probleme oft schon vor der Corona-Pandemie
Um die Corona-Soforthilfen berechtigterweise zu erhalten, müssen Antragsteller glaubhaft versichern, dass ihre wirtschaftlichen Probleme eine direkte Folge der Corona-Krise sind. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Gehring besteht in einigen Fällen der Verdacht, dass Antragsteller schon vor Beginn der Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage gewesen sind.
Corona-Betrüger täuschen Selbstständigkeit vor
Laut Gehring gibt es auch Fälle, bei denen der Verdacht besteht, dass ein Gewerbe oder eine Solo-Selbstständigkeit vorgetäuscht wurde. Bei letzteren Fällen gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Antragsteller eigentlich nicht wirklich selbstständig sind, sondern im Haupterwerb angestellt sind und weiterhin regelmäßige Einkünfte haben.