Das Gericht in Pirmasens sieht es als erwiesen an, dass das inzwischen getrenntlebende Paar den heute elfjährigen Sohn des Mannes immer wieder geschlagen und erniedrigt hat. Vor allem die Frau, die Stiefmutter des Jungen, wurde dabei schwer belastet.
Stiefmutter bestritt Vorwürfe vor Gericht
Sie soll dem Jungen unter anderem die Hand gebrochen, Salz in offene Wunden gerieben und ihm kaum zu essen und zu trinken gegeben haben. Der Junge war zum Zeitpunkt der Taten sechs bis acht Jahre alt. Seine Stiefmutter bestritt vor Gericht sämtliche Vorwürfe. Das Kind habe sich alle Verletzungen selbst zugefügt, weil es seine Stiefmutter nicht leiden könne.
Freiheitsstrafen für Ehepaar - aber auf Bewährung
Nach Angaben des Gerichts bekommt die Frau ein Jahr Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgelegt wird. Der Vater des Kindes wusste laut Gericht von den Taten seiner Frau. Er habe das Kind zwar in ärztliche Behandlung gebracht, habe aber nichts zum Schutz des Kindes unternommen. Außerdem habe er die Hilfsangebote des Jugendamtes abgelehnt. Er bekommt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Zudem müssen beide gemeinnützige Arbeit leisten.