Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im Oktober des vergangenen Jahres wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen hatten sowohl der Verteidiger des Mannes als auch die Nebenklage Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun verworfen. Eine Überprüfung des Urteils vom Landgericht Kaiserslautern habe keine Rechtsfehler ergeben.
Der Mann hatte seine Mutter im März 2021 in Weilerbach mit einer Axt erschlagen. Anschließend tötete er deren Lebensgefährten im Schlaf.
Mordmotiv: Streit über die Zukunft des Hofes
Hintergrund soll ein Streit über die Zukunft des gemeinsam bewohnten Gehöfts gewesen sein. Der Mann wurde außerdem wegen Brandstiftung verurteilt, weil er an zwei Tatorten Brände gelegt hatte. Der Mörder hatte sich nach der Tat einige Tage versteckt und sich dann schließlich selbst der Polizei gestellt.