Auf einer Computertastatur liegen Kreditkarten (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uli Deck)

Cyber-Kriminalität

Die Tricks der Telefon- und Internetbetrüger im Westen der Pfalz

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Vom sogenannten Enkeltrick hat wohl jeder schon mal gehört, aber die Betrüger werden immer findiger, um arglosen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Wir haben vier in der Westpfalz besonders häufig vorkommende Betrugsmaschen zusammengetragen.

Im Westpfalzpräsidium in Kaiserslautern kümmert sich das Fachkommissariat Betrugsdelikte um sämtliche Fälle von Betrügereien. Darunter natürlich auch die, die über Telefon und Internet laufen. Und da kommen immer neue Maschen hinzu. Gerade erst hat die Polizei vor Anrufen angeblicher Europol-Mitarbeiter gewarnt, die versuchen Daten und/oder Geld zu ergaunern. Die vier in der Westpfalz am häufigsten vorkommenden Betrugsmaschen haben wir hier näher beschrieben. Die Reihenfolge ist nicht gleichzusetzen mit der Häufigkeit der jeweiligen Masche.

1) Enkeltrick per Whatsapp:

Von einer unbekannten Nummern gehen Nachrichten ein, der Absender gibt sich als Tochter oder Sohn aus. Angeblich ist das Handy kaputt und die aktuelle Nummer die neue. Nach einer kurzen Einleitung bittet der Schreiber dringend darum, dass Rechnungen beglichen werden. Er selbst könne das nicht, weil ja (angeblich) das Handy kaputt ist.

So können Sie sich schützen:
Nicht unter Druck setzen lassen, immer direkt mit dem angeblichen Angehörigen Kontakt aufnehmen, beispielsweise über die bisher bekannte Nummer oder über das Festnetz. Dabei fällt der Betrug auf. Außerdem kann keine Rechnung so wichtig sein, dass sie unmittelbar überwiesen werden muss und Rücksprachen nicht möglich sind.

2) Anrufe von der Polizei, meist "Europol" oder "Interpol"

Es erfolgt ein Anruf mit Bandansage, teilweise in englischer Sprache. Angeblich wurden Daten des Angerufenen missbraucht oder Ausweispapiere gefunden. Für weitere Informationen soll die Taste "1" gedrückt werden. Wenn der Angerufene das macht, wird er zu einem tatsächlichen Gesprächspartner weitergeleitet. Dieser versucht dann, auf verschiedene Arten an sensible Daten des Angerufenen zu kommen. In manchen Fällen wurde auch unter Vorwand um Überweisungen von Geldbeträgen gebeten.

So können Sie sich schützen:
Die Polizei ruft nicht automatisiert an und schon gar nicht in englischer Sprache. Am besten einfach auflegen und nicht die Taste "1" drücken. Ist das doch geschehen, dann auf keinen Fall Daten weitergeben und auch keine Überweisungen tätigen.

3) Privatverkauf über Ebay-Kleinanzeigen

Seit einiger Zeit wird bei Ebay-Kleinanzeigen die "Sicher bezahlen"-Funktion, eine App-interne Funktion, angeboten. In diesem Zusammenhang geben sich die Betrüger als Käufer oder Verkäufer aus und wollen angeblich diese Funktion nutzen. In der Folge werden die Verkäufer hierzu über Links, die von den Betrügern übersandt werden, auf externe Seiten geleitet. Teilweise wird vorgegaukelt, dass Bank-/Kreditkartendaten eingegeben werden müssen, später wird Geld abgebucht. Alternativ werden Mitteilungen über externe Kanäle wie beispielsweise Mail oder SMS an den Betrogenen gesendet – und zwar mit angeblichen Bestätigungen über Bezahlung oder Versand.

So können Sie sich schützen:
Die "Sicher bezahlen"-Funktion wird nicht über externe Links erreicht, sondern muss innerhalb der App bedient werden. Daher rät das Polizeipräsidium Westpfalz, externen Links niemals zu folgen und auch keine externen Mails und Mitteilungen zu akzeptieren. Zahlungen immer innerhalb der App bearbeiten und prüfen. Diese Vorgehensweise empfiehlt auch Ebay-Kleinanzeigen.

Kriminelle versuchen mit Fake-Shops, Verbraucher beim Online-Kauf zu täuschen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/Jens Büttner/dpa)
Kriminelle versuchen mit Fake-Shops, Verbraucher beim Online-Kauf zu täuschen.

4) Kauf bei Ebay-Kleinanzeigen oder Amazon-Marketplace:

Der Käufer bestellt über die genannten Portale Waren und bezahlt beim Verkäufer. Danach wird die Ware sogar geliefert. Allerdings kommt zu einem späteren Zeitpunkt dann eine Rechnung von einem anderen Shop zu dem erhaltenen Produkt. Als angeblicher Besteller wird der Käufer/Betrogene genannt.

Hintergrund:
Der Anbieter der Waren ist unseriös. Er bietet Waren an, die er gar nicht besitzt. Es handelt sich um einen sogenannten Dreiecksbetrug. Nachdem der Betrüger die Kundendaten erhalten hat, bestellt er selbst auf seriösen Portalen auf Rechnung – allerdings mit den Daten seines "Kunden", also des Betrogenen. Dieser bekommt also zunächst tatsächlich die Ware, später aber auch nochmals eine Rechnung von dem seriösen Verkäufer. Der Betrüger hat also das Geld erhalten, aber nie Ware versandt.

So können Sie sich schützen:
Nur bei serösen Verkäufern Waren bestellen. Dazu am besten erst recherchieren und dann kaufen. Ein besonders günstiges Angebot ist meistens ein schlechtes Angebot, sagt die Polizei. Der Schutz vor dieser Masche ist oft schwierig. Den eigentlichen Schaden hat der seriöse Verkäufer, bei dem der Betrüger im Namen des gutgläubigen Käufers bestellt hat.

Vorsicht im Internet ist wichtig

Die Polizei hat noch weitere Tipps im Internet zusammengestellt. Auf einer Internetseite kann man sich zu allen Themen zur Kriminalität informieren  - auch zu Betrugsmaschen und Methoden - und wie man sich schützen kann.

Bezahlung per "PayPal-friends":
Wenn über diese Funktion bezahlt wird, besteht für den Versender des Geldes kein Käuferschutz. Heißt: Bezahlt ist bezahlt, das Geld ist weg. Daher nur Geld per PayPal an Personen überweisen, die man wirklich kennt. 

Überweisungen:
Die Polizei rät, nie ohne tatsächlichen Hintergrund Geld ins Ausland zu überweisen. Man solle immer darauf achten, dass die IBAN des Empfängerkontos mit DE für Deutschland beginnt. Evtl. das eigene Konto für Auslandsüberweisungen sperren lassen, rät die Polizei.

Bilder vom Ausweis gehören nicht ins Internet und werden auch von seriösen Portalen nur in sehr wenigen Fällen angefordert.

Gegenseitiges Identifizieren durch Fotos vom Ausweis oder Bankkarten:
Man sollte niemals Fotos vom eigenen Ausweis oder den Bankkarten an "Geschäftspartner" schicken. Denn der Empfänger der Fotos kann diese dann nach Belieben selbst verwenden. Daher kann man selbst auch nicht sicher sein, ob ein vom "Geschäftspartner" übersandtes Bild von dessen Ausweis tatsächlich von ihm stammt oder ebenfalls ergaunert wurde.

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