Mann aus Pirmasens trinkt extrem viel Wodka (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Frank Hammerschmidt)

Berufungsverfahren vorerst ausgesetzt

Hetzjagd in Pirmasens: Milderes Urteil wegen Alkoholproblem möglich?

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Susanne Kimmel
Bild von Susanne Kimmel, Redakteurin im SWR Studio Kaiserslautern (Foto: SWR)

Im Berufungsverfahren um mutmaßlich rassistische Übergriffe in Pirmasens ist ein psychiatrisches Gutachten angeordnet worden. Für einen Beschuldigten könnte das die letzte Chance sein.

Brutale Szenen hatten sich im Sommer 2019 in Pirmasens abgespielt: Aus einer mutmaßlich rechtsradikalen Personengruppe heraus greifen drei Männer zwei Migranten aus Afrika an. Zunächst verbal, wobei massivste rassistische Beschimpfungen fallen. Dann schlagen zwei der Männer auf ihre Opfer ein, sodass diese schwer verletzt werden. Als sie flüchten, folgt eine regelrechte Hetzjagd durch die Innenstadt.

Amtsgericht Pirmasens verhängte Haftstrafen ohne Bewährung

Das Amtsgericht Pirmasens hatte deswegen, und weil es eine Reihe von Vorstrafen gab, durchaus harte Urteile verhängt: Zwei Jahre Haft ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung sowie neun Monate Gefängnis wegen Beleidigung. Dagegen gingen alle drei Pirmasenser in Berufung, mindestens zwei von ihnen aber erfolglos.

"Jetzt trinke ich nicht mehr so viel wie früher. Nur am Wochenende. Zwei bis drei Flaschen Wodka am Tag."

Nur einer der Männer erscheint zum Berufungstermin

Das Landgericht Zweibrücken beschäftigte sich am Mittwoch in nächster Instanz mit dem Fall. Ergebnis: Für den einzigen der drei Männer, der im Gerichtssaal anwesend war, gibt es so etwas wie eine letzte Chance. Über seinen Anwalt räumte er die Tat erstmals ein. Außerdem berichtete er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters davon, extrem viel Alkohol zu trinken. Am Wochenende seien das gut drei Flaschen Wodka täglich. Früher, so der 25-Jährige, habe er regelmäßig bis zu sieben Flaschen davon getrunken.

Gerichtssaal in Zweibrücken (Foto: SWR)
Im Fall einer rechtsradikalen Hetzjagd durch die Pirmasenser Innenstadt hat das Landgericht Zweibrücken ein psychiatrisches Gutachten angeordnet.

Verfahren für psychiatrisches Gutachten ausgesetzt

Angesichts dessen ordnete der Richter in Zweibrücken ein psychiatrisches Gutachten an. Es solle geklärt werden, ob der Pirmasenser nicht besser in einer psychiatrischen Anstalt aufgehoben sei. Bis das geklärt sei, werde das Berufungsverfahren ausgesetzt. "Sie müssen sich jetzt nach allen Kräften bemühen, ihr Alkoholproblem in den Griff zu bekommen und einen Arbeitsplatz zu finden", appellierte der Richter abschließend.

Noch schwerwiegendere Straftaten

Kurzen Prozess machte die Zweibrücker Justiz derweil mit dem Mann, der zu seinem Berufungsverfahren erst gar nicht angetreten war. In seinem Fall wurde die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens aufgehoben. Außerdem wurde bekannt, dass das Berufungsverfahren gegen den dritten der Beteiligten zwischenzeitlich eingestellt worden ist. Wegen weiterer, noch schwiegenderer Straftaten sitzt er bereits im Gefängnis.

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