Pferd beim Schlachter (Foto: SWR)

Vorwurf der Tierquälerei

Anklage gegen Mitarbeiter von Kaiserslauterer Schlachthof

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AUTOR/IN
Frank Mühlenbrock

Monatelang hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen Mitarbeiter eines Schlachthofs ermittelt. Der Vorwurf: Tierquälerei. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des Betriebs und den Geschäftsführer Anklage erhoben.

Im Wesentlichen geht es darum, dass die drei Mitarbeiter des Kaiserslauterer Schlachtbetriebs die Tiere vor dem Schlachten nicht ordnungsgemäß betäubt haben sollen. Die etwa 40 Schweine, elf Rinder und drei Pferde hätten so vor ihrem Tod starke Schmerzen aushalten müssen.

Zwei Beschuldigte bestreiten die Vorwürfe

Zwei der drei Beschuldigten bestreiten nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe. Der dritte Mann habe von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Auch der Geschäftsführer des Schlachthofs in Kaiserslautern ist im Visier der Staatsanwaltschaft. Wie der leitende Oberstaatsanwalt, Udo Gehring, mitteilt, soll der Mann seine Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch er bestreite die Vorwürfe.

Amtsgericht Kaiserslautern entscheidet über Prozess

Seit dem Beginn der Ermittlungen im November vergangenen Jahres ist der Schlachthof in Kaiserslautern geschlossen. Mitte März hatte der Betrieb seine Schlachtzulassung zurückgegeben. Jetzt muss das Amtsgericht Kaiserslautern darüber entscheiden, ob es gegen die Beschuldigten zum Prozess kommt.

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Frank Mühlenbrock