Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärt die neuen Corona-Regeln (Foto: SWR)

2G+-System

Rheinland-Pfalz führt Corona-Ampel ein

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In Rheinland-Pfalz wird ab Sonntag eine Corona-Warnampel mit drei Warnstufen gelten. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat beschlossen.

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sehe keinen Lockdown mehr als Schutzmechnanismus vor, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Sitzung des Ministerrats am Dienstag. Restaurants, Geschäfte, Hotels und Kinos sollten auch bei steigenden Inzidenzen geöffnet bleiben. Stattdessen werde der Zutritt von Ungeimpften beschränkt, so Dreyer weiter.

Rheinland-Pfalz führt 2G+-System ein

"Unser Ziel bleibt, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität", sagte Dreyer.

Das von Rheinland-Pfalz entwickelte 2G+-System sieht vor, dass für Geimpfte und Genesene unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein werden. Je nach Inzidenz kann ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen, sofern diese negativ getestet sind.

Egal, welche Warnstufe gilt: Gänzlich ausgeschlossen werden ungeimpfte Menschen nach dem neuen System nicht. In allen Warnstufen sei ein Kontingent von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen könne, sagte Dreyer.

Keine Beschränkungen für Kinder unter 12 Jahren

Außerdem gelten die Beschränkungen nicht für Kinder unter 12 Jahren, da sie sich noch nicht gegen Corona impfen lassen können. Sie zählen im Sinne der neuen Verordnung als geimpft.

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Neue Warnstufen ab Sonntag

Die neuen Warnstufen werden künftig nicht mehr nur an die Ansteckungszahlen gekoppelt. Berücksichtigt wird in Zukunft auch die Auslastung der Kliniken. Das Landesuntersuchungsamt wird künftig drei sogenannte Leitindikatoren ausweisen:

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz

ergibt sich in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt aus der Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.
Warnstufe 1: bis 100 Neuinfektionen
Warnstufe 2: 101 - 200 Neuinfektionen
Warnstufe 3: über 200 Neuinfektionen

  • Der Sieben-Tage-Hospitalisierungswert

ergibt sich aus der Zahl der corona-infizierten Krankenhauspatienten pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Dieser Indikator wird bezogen auf die fünf Versorgungsgebiete gemäß Krankenhausplan des Landes ermittelt (Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westpfalz, Trier).
Warnstufe 1: bis zu 4 Covid-19-Krankenhausfälle
Warnstufe 2: 5 - 10 Fälle
Warnstufe 3: über 10 Fälle

  • Der Anteil Intensivbetten

ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der Covid-19-Patienten auf der Intensivstation an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes.
Warnstufe 1: bis zu sechs Prozent der Betten belegt
Warnstufe 2: mehr als 6 bis 12 Prozent
Warnstufe 3: mehr als 12 Prozent

Überschreiten an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren eine bestimmte Grenze, so wird die entsprechende Warnstufe ausgerufen.

Die Warnstufe 1 gilt laut Gesundheitsministerium automatisch. Ein Zustand im grünen Bereich ohne Einschränkungen für Ungeimpfte ist demnach in der neuen Verordnung nicht vorgesehen.

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Warnstufen legen Grenzen für Zusammenkünfte fest

Je nachdem, welche Warnstufe aktuell gilt, hat dies Auswirkungen auf die Zahl der Personen, die im öffentlichen Raum zusammenkommen dürfen. Bei den Beschränkungen werden allerdings geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt. Die folgenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf nicht-immunisierte Personen ab 12 Jahren.

Warnstufe 1: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Personen erlaubt. Dass im öffentlichen Raum weniger nicht-geimpfte Personen zusammenkommen dürfen als bei Veranstaltungen, begründet das Gesundheitsministerium damit, dass Veranstaltungen ein strenges Hygienekonzept zugrunde liegt. Auch sei leichter eine Kontaktverfolgung möglich, da sich alle Besucher registrieren lassen müssen.

Warnstufe 2: Es dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 100 Personen erlaubt.

Warnstufe 3: Die erlaubten Personenanzahl liegt bei fünf. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 50 Personen erlaubt.

Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es ebenfalls Beschränkungen, die allerdings variieren, je nachdem, ob eine Veranstaltung mit oder ohne feste Plätze stattfindet.

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Warnstufen auch in den Schulen

Auch in den Schulen gelten die drei Warnstufen. Nach ihnen richtet sich die Vorgabe, wo und wann die Masken getragen müssen.

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