Nach dem tödlichen Unfall im Freizeitpark Klotten (Landkreis Cochem-Zell) am Wochenende ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei. Eine 57-jährige Frau aus dem Saarland war aus rund acht Metern Höhe aus einer Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Die Unfallursache ist weiter unklar.
Unfälle mit Achterbahnen sind in Deutschland sehr selten. Das liegt wohl unter anderem daran, dass die Fahrgeschäfte regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, erklärt Joachim Bühler vom TÜV-Verband in Berlin.
SWR Aktuell: Wer ist zuständig für die Sicherheit der Fahrgeschäfte im laufenden Betrieb?
Joachim Bühler: Grundsätzlich ist der Betreiber für die Sicherheit der Fahrgeschäfte zuständig und verantwortlich.
SWR Aktuell: Welchen Part der Kontrollen übernimmt denn der TÜV?
Bühler: Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die gemacht werden müssen, damit die Sicherheit auch von einer unabhängigen Stelle wie dem TÜV überprüft wird. Das ist bei Fahrgeschäften der Fall. Sowohl bei denjenigen die in Freizeitparks fest verbaut sind, als auch bei den sogenannten fliegenden Bauten, also den Geschäften, die auf Jahrmärkten zu finden sind. Da muss mindestens einmal im Jahr eine sehr umfangreiche Sicherheitsprüfung stattfinden. Es wird alles auf Herz und Nieren geprüft, was mit Sicherheit zu tun hat. Da werden die Gurte geprüft, die Rückhaltebecken. Da wird geschaut, ob es irgendwo Rost gibt, ob die ganzen Verschleißteile in Ordnung sind.
SWR Aktuell: Jetzt geht aber doch innerhalb eines Jahres auch mal was kaputt. Wer garantiert mir da die Sicherheit?
Bühler: Die Sicherheit der Fahrgeschäfte wird nicht nur einmal jährlich geprüft. Die Betreiber sind auch dafür verantwortlich, täglich einen Check zu machen. Das machen die Fahrgeschäftsbetreiber selbst. Und auch vor jeder Abfahrt müssen besonders sicherheitsrelevante Teile überprüft werden. Nehmen wir den berühmten Bügel, der in Fahrgeschäften gewährleistet, dass man nicht rausfällt. Dass der nicht einrostet, muss vom Personal vor jeder Fahrt kontrolliert werden. Und einmal am Tag muss die Anlage vom Betreiber in Augenschein genommen werden, ob es irgendwelche Sicherheitsbedenken gibt.
SWR Aktuell: Manche Fahrgeschäfte werden ja auch auf- und abgebaut und fahren in der Gegend herum. Ist da der TÜV in der Lage, immer zu gucken, ob die in Schuss sind?
Bühler: Wir müssen zwischen festinstallierten Geschäften in Freizeitparks und jenen auf Jahrmärkten unterscheiden, die auf- und abgebaut werden. Bei den festintallierten finden die jährlichen, umfangreichen Sicherheitsprüfungen durch den TÜV statt. Und dann ist der Betreiber verantwortlich, die täglichen Kontrollen und die Abfahrtskontrollen zu machen. Bei fliegenden Bauten auf Jahrmärkten findet zusätzlich zu den jährlichen und täglichen Kontrollen auch nach jedem Aufbau eine Prüfung durch die unabhängige Prüforganisation statt. Es wird geguckt, ob alles korrekt aufgebaut wurde und sicherheitstechnisch in Ordnung ist. Das heißt, jedes Mal, wenn abgebaut und irgendwo wieder aufgebaut wird, findet eine neue Prüfung statt. Und deshalb können sich Fahrgäste sicher sein, dass das Sicherheitsniveau auch auf Jahrmärkten sehr hoch ist.
SWR Aktuell: Wann sollten Besucher misstrauisch werden oder lieber nicht einsteigen?
Bühler: Die wichtigste Regel, die Besucher zu beachten haben, ist, sich an die Vorgaben zu halten: zum Beispiel Alters- und Größenbeschränkungen. Sie sollten sich selbst richtig einschätzen: Traue ich mir das Fahrgeschäft körperlich und geistig zu? Man sollte auch nicht alkoholisiert das Fahrgeschäft betreten. Das sind die wichtigsten Regeln, die Besucher beachten sollen. Denn die Regeln sind aus gutem Grund aufgestellt worden, damit die Sicherheit optimal funktioniert. Ansonsten sind die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland sehr streng. Wir haben mit das höchste Sicherheitsniveau für Fahrgeschäfte, das es gibt. Da muss sich jeder drauf verlassen können. Da kann man sich auch drauf verlassen, dass die Fahrgeschäfte regelmäßig geprüft werden und dass die Betreiber ihre Wartungen und Kontrollen regelmäßig machen.