Am 31. Januar endet die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. In Rheinland-Pfalz geht es mit der Einreichung der Erklärungen aber weiter nur schleppend voran.
Am 31. Januar endet die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. In Rheinland-Pfalz geht es mit der Einreichung der Erklärungen aber weiter nur schleppend voran.