Das lässt sich aufgrund bislang vorliegender Zahlen aus Rheinland-Pfalz feststellen. Das heißt jedoch nicht, dass langfristige Nebenwirkungen nicht möglich sind. Dadurch, dass es wegen des Coronavirus so viele Impfungen wie noch nie gibt, ist auch die Zahl von Fällen möglicher Impfschäden gestiegen.
Für die Anträge auf Entschädigung nach einer Impfung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig. Wie die Behörde dem SWR mitteilte, hat sich die Zahl solcher Anträge mit der Einführung der Corona-Impfung mehr als verzehnfacht. In der Vergangenheit seien in Rheinland-Pfalz pro Jahr im Schnitt neun Anträge auf Entschädigung nach einer Impfung gestellt worden. Nach Ablauf des ersten Jahres der Corona-Impfungen sind es 93 Anträge (Stand 25.1.2022).
Zahl der Anträge in Relation mit Zahl der Impfungen im Promille-Bereich
Die Zahl kann zunächst hoch erscheinen, in Relation zu den Impfungen gesetzt, zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Im Verhältnis zu den bislang laut Robert Koch-Institut mehr als acht Millionen verabreichten Impfungen im Land (Stand: 25.01.2022), entspricht das einer Quote von rund 0,012 Promille. Anders formuliert: Die Wahrscheinlichkeit, dass es nach einer Corona-Impfung zu einem langfristigen Schaden kommt, ist aufgrund der bisherigen Zahl an Anträgen äußerst gering.
Hinzu kommt, dass es sich um Verdachtsfälle handelt, die erst noch geprüft werden müssen. Solange ist auch unklar, ob es sich wirklich um langfristige Gesundheitsschäden oder andere Schäden handelt. Man kann also davon ausgehen, dass die Zahl weiter schrumpft.
Zwei Anträge wurden abgeschlossen, einmal Entschädigung gezahlt
Insgesamt gesehen gab es laut LSJV seit Beginn der Corona-Impfungen bis jetzt 95 Anträge auf Entschädigung. Davon seien inzwischen zwei Anträge abgeschlossen. In einem Fall sei zwar eine Entschädigung gezahlt worden, allerdings nicht wegen eines Gesundheitsschadens. Entschädigungen werden beispielsweise auch gezahlt, wenn einer Person nach der Impfung schwindelig wird, sie stürzt und dabei ihre Brille zerstört wird. In dem anderen Fall kam die Behörde zum Ergebnis, dass kein Schaden vorliegt. Die verbleibenden 93 Fälle stehen noch aus.
Die Beeinträchtigungen, mit denen die Betroffenen in den 93 Fällen ihre Anträge begründen, sind vielfältig. Laut Landesversorgungsamtamt reicht die Spanne von Beschwerden am Impfarm über Kopfschmerzen, Lähmungen in Gliedmaßen, Sensibilitätsstörungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Müdigkeit, Darmerkrankungen und Thrombosen bis hin zu Schlaganfällen oder Nervenerkrankungen wie das Guillain-Barré-Syndrom. Die Feststellung, dass es sich dabei tatsächlich um Impfschäden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt, ist an hohe Hürden gekoppelt.
Entschädigung in Form von Behandlungs- und Fürsorgekosten und Rente
Erst wenn das Landesversorgungsamt zum Ergebnis kommt, dass tatsächlich ein Impfschaden vorliegt, steht den Betroffenen eine Entschädigung zu. Für solche Schäden haftet der Staat. Laut LSJV geht es unter anderem um die Kosten der Behandlung, Fürsorgekosten und auch eine Rente. Je nach Grad des Schadens erhalten Betroffene eine Grundrente zwischen 156 und 811 Euro pro Monat. Sollten Betroffene wegen des Impfschadens nicht mehr arbeiten können, könnten individuell weitere Leistungen erfolgen, so die Behörde.
Wie das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung dem SWR mitteilte, ist es in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt einmal pro Jahr vorgekommen, dass Antragstellern eine Rente zugesprochen wurde. Die Entschädigungen in den vergangenen zehn Jahren hätten im unteren mittleren Bereich gelegen, heißt es.
Deutschlandweit knapp 1.200 Anträge bis Januar 2022
Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) hatte kürzlich recherchiert, dass es in allen Bundesländern zusammen (Stichtag 13. Januar 2022) insgesamt 1.219 Anträge auf Schadenersatz nach einer Corona-Impfung gab. Im Verhältnis zu den zu diesem Zeitpunkt laut NOZ bundesweit 155,4 Millionen Impfungen entsprach das einer Quote von rund 0,008 Promille. Die NOZ hatte ausgerechnet, dass das einem Antrag pro 127.500 Impfungen entspricht.
Die meisten Anträge (238) gab es der NOZ zufolge in Bayern. Dort seien bislang drei Anträge bewilligt worden. In Nordrhein-Westfalen habe es 188 Anträge geben, von denen bislang acht bewilligt worden seien. In Niedersachsen (102 Anträge) und Berlin (101 Anträge) seien bis zum 13. Januar dieses Jahres noch keine Anträge bewilligt worden.