rotes Häuschen, ein Eurostück und Grundsteuerebescheid (Foto: dpa Bildfunk, Jens Büttner)

Mega-Reform fordert Bürger und Finanzämter

Was Hausbesitzer jetzt über die neue Grundsteuer wissen müssen

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Auf Hausbesitzer kommt im Sommer einiges an Arbeit zu. Die Grundsteuer wird neu berechnet und deshalb müssen Betroffene extra eine Erklärung für das Finanzamt abgeben.

Welche Bedeutung hat die Grundsteuer?
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Wie ist die Lage in Rheinland-Pfalz?
Wie läuft das Ganze ab?
Welche Angaben werden von den Betroffenen verlangt?
Wo finden Haus- und Grundstücksbesitzer Hilfe?
Wo lauern Fallstricke?
Wird nach der Reform mehr Grundsteuer fällig?

Welche Bedeutung hat die Grundsteuer?

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen ab, aus denen etwa Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. In Rheinland-Pfalz spülte die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) im vergangenen Jahr 19 Millionen Euro in die Gemeindekassen. Bei der Grundsteuer B (für anderen bebauten und unbebauten Grundbesitz) waren es 606 Millionen Euro. Bezahlt wird sie von jedem Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung aber auf die Mieter umlegen. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr. Bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechneten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Ab 2025 soll nun ein neuer Rechenweg gelten. Vorher müssen aber fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Reform gilt als eines der größten Projekte für die Steuerbehörden in der Nachkriegsgeschichte.

Wie ist die Lage in Rheinland-Pfalz?

Dass diese Einschätzung nicht übertrieben ist, zeigt die Dimension in Rheinland-Pfalz. Hier sollen bis Mitte 2024 rund 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dazu gehören auch die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Wie läuft das Ganze ab?

Obwohl die Reform erst 2025 rechtskräftig wird, sind alle Grundbesitzer dazu verpflichtet, zwischen Juli und Oktober 2022 ihre Grundsteuererklärung einzureichen. In Rheinland-Pfalz sollen laut Finanzministerium betroffene Bürger ab Mai mit einem Schreiben einschließlich einer Ausfüllhilfe informiert werden. Die Abgabe soll dann ab Juli über das ELSTER-Portal möglich sein. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober.

Welche Angaben werden von den Betroffenen verlangt?

Abgefragt werden Angaben zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und gegebenenfalls Grundstücks- oder Gebäudeart sowie das Baujahr. Trivial wird das nicht, so die Erwartungen des Bundes der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz. Manch einer dürfte nun anfangen, in seinen Unterlagen zu kramen. Andere müssen eventuell neue Vermessungen vornehmen. "Viele werden Hilfe brauchen", sagt Frank Senger, Leiter der Abteilung Haushalt und Finanzen beim Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz.

Wo finden Haus- und Grundstücksbesitzer Hilfe?

Bei Fragen zu Flächen oder Vermessung könnten Architekten Hilfestellung leisten, rät Senger. Für die gesamte Erklärung käme letztlich ein Steuerberater zur Unterstützung in Frage. Doch die seien derzeit durch die Corona-Pandemie schon stark in Anspruch genommen und hätten nicht unbedingt schnelle Termine anzubieten. Außerdem haben die Länder ein Informations-Portal aufgelegt. Die Beratung durch die Lohnsteuerhilfevereine sei ausdrücklich nicht zulässig.

Wo lauern Fallstricke?

Die größte Hürde dürfte der Zeitfaktor sein, also die Frist bis Ende Oktober. Verbände fordern deshalb eine Verlängerung der Abgabefrist über Oktober hinaus, auch der Steuerzahlerbund in Rheinland-Pfalz. "Bis zum Jahresende wäre angebracht", meint Senger. Als besonders knifflig gilt die Berechnung der sogenannten Bodenrichtwerte für die künftige Bewertung der Grundsteuer.

Wird nach der Reform mehr Grundsteuer fällig?

Von Seiten der Politik werde zwar vermittelt, dass die Reform aufkommensneutral ausfallen werde, heißt es beim Steuerzahlerbund. "Es gibt aber Hinweise, dass am Ende eine Mehrheit der Bürger mehr zahlen muss als vorher", sagt Senger. Infolgedessen würden sich wohl einige nach der neuen Festsetzung ungerecht bewertet fühlen. Zudem sei vorgesehen, dass künftig alle sieben Jahre eine solche Feststellungserklärung eingereicht werden muss. Seine Prognose: "Die Gerichte werden einiges zu tun bekommen."

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SWR