"Der Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch", hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Montag erklärt. Dann gelte in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel, etwa bei Veranstaltungen, in Hotels, Gaststätten und beim Sport. Grundlage für Einschränkungen in Rheinland-Pfalz wird demnach künftig nur noch die Hospitalisierungsrate sein. Dieser Wert gibt die Zahl der Menschen an, die bezogen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen.
Die Hospitalisierungsrate liegt in Rheinland-Pfalz aktuell über drei. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte vergangene Woche beschlossen, dass zwischen einem Wert von drei und sechs die 2G-Regel angewendet werden soll.
3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV
Für die Arbeit und den öffentlichen Nahverkehr gilt ab Mittwoch 3G. Wer am Arbeitsplatz mit Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zu kontrollieren, dass die 3G-Regel eingehalten wird. Auch in Bussen und Bahnen soll stichprobenartig kontrolliert werden.
Die neuen Corona-Maßnahmen Diese Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz
Infektionsschutzgesetz, Bund-Länder-Vereinbarungen und 2G: Diese Corona-Regeln gelten seit dem 24. November in Rheinland-Pfalz.
Hoch: "Die vielen Ungeimpften sind der Grund für die Maßnahmen"
Laut Hoch sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen in die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes eingeflossen. Der Gesundheitsminister bezeichnete die Lage in Rheinland-Pfalz als sehr ernst. Auch hier im Land gebe es weiter dynamisch steigende Infektionszahlen. Hoch wurde dabei ungewöhnlich deutlich: "Um es ganz deutlich zu sagen, wir machen diese Maßnahmen hier alle, weil es so viele gibt die ungeimpft sind."
"Alle, die sich nicht geimpft haben, müssen mit den Konsequenzen ihrer Entscheidung leben."
Kein 2G für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sollen aber weiterhin die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden Kinder unter 12 generell von der 2G-Regel ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gelte die 3G-Regel, so der Gesundheitsminister. Wenn Jugendliche etwa zum Sport oder in ein Restaurant wollen, brauchen sie einen zusätzlichen tagesaktuellen Test neben den üblichen Corona-Tests in der Schule. Das kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest sein.
RLP erlaubt nur noch zertifizierte Corona-Tests
Auch bei den Corona-Tests verschärft die Landesregierung die Vorgaben. Akzeptiert werden nur noch professionelle Schnelltests, die von geschultem Personal vorgenommen wurden, beispielsweise in offiziellen Teststellen. Selbsttests gelten nur noch bei Jugendlichen unter 18. Eine weitere Ausnahme sind Tests für die Arbeit. Hier sind auch Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers möglich. Das sieht das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz vor.
Zwei Tests pro Woche in Schulen
Weil ab Mittwoch eine höhere Warnstufe gilt, wird auch die Zahl der vorgeschriebenen Corona-Tests an Schulen erhöht: Die Schülerinnen und Schüler müssen sich künftig zwei Mal pro Woche testen. Nach einem positiven Corona-Fall in ihrer Lerngruppe müssen sie sich - wie bisher - fünf Tage lang täglich testen. In weiterführenden Schulen gilt mit der neuen Warnstufe auch eine Maskenpflicht am Platz.
Anmeldung zur Auffrischungsimpfung ist nun früher möglich
Gesundheitsminister Hoch gab auch den neuesten Stand zu den Auffrischungsimpfungen bekannt. Demnach sind Anmeldungen für das Boostern gegen das Coronavirus beim Impfportal des Landes ab sofort schon fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Bisher war das erst nach sechs Monaten der Fall. Vom 1. Dezember an werde die Registrierung dann bereits vier Monate nach der Zweitimpfung möglich sein. Zudem soll ein weiteres Impfzentrum wieder geöffnet werden - und zwar das in Mainz. Bis zum Wochenende hätten sich bereits rund 275.000 Menschen im Land boostern lassen.
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Boostern mit BioNTech oder Moderna
Welcher Impfstoff beim Boostern benutzt wird, hängt laut Hoch von der Zulieferung ab, die noch unklar sei. Wer sich jetzt in den Impfzentren habe registrieren lassen, werde bei einer Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung den BioNTech-Impfstoff erhalten. Gleiches gelte für alle, die unter 30 Jahre alt sind, weil dieser Impfstoff für sie empfohlen sei.
Menschen über 30 Jahre, die sich ab jetzt registrieren lassen, müssten aber damit rechnen, dass sie mit Moderna geimpft werden. Hintergrund ist die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass nicht ausreichend BioNTech-Impfstoff zur Verfügung stehe und die Gefahr bestehe, dass mehrere Millionen Moderna-Impfdosen verfallen.