Man beziehe sich dabei auf die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Danach dürfen ausgewählte Geschäfte bis zum 19. April an Feiertagen und Sonntagen - also auch an Karfreitag und Ostermontag - von 12 bis 18 Uhr öffnen. Ob von dem Recht Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Einzelhändler.
Baden-Württemberg nimmt Oster-Ladenöffnung zurück
Nach heftiger Kritik von Kirchen und Gewerkschaften hat die baden-württembergische Landesregierung die Öffnung von Supermärkten am Karfreitag und Ostersonntag zurückgenommen. An beiden Tagen müssen die Geschäfte geschlossen bleiben, wie das Wirtschaftsministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Die Corona-Verordnung des Landes werde entsprechend geändert.
Wegen der Corona-Pandemie hatte die Landesregierung die Öffnung von lebensnotwendigen Geschäften wie Supermärkten auch an Sonn- und Feiertagen zunächst erlaubt. Die großen christlichen Kirchen und die Gewerkschaften hatten dagegen scharf protestiert und eine Rücknahme der Entscheidung gefordert. Der Karfreitag ist der höchste Feiertag der Protestanten, Ostern das wichtigste Fest der Katholiken.
Eine Reaktion von Kirchen und Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz steht noch aus.