Ein Mann hält sein Smartphone mit einem digitalen Covid-Genesenenzertifikat vor einem Apotheken-Logo hoch.  (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Marcus Brandt)

Verwirrung um Genesenenstatus

Wieder 180-Tage-Zertifikate für Genesene: Die Impfung macht den Unterschied

Stand

Der verkürzte Genesenenstatus bei Corona sorgt seit Januar für Unmut: Statt 180 sind es nur noch 90 Tage. Nun hat das RKI klargestellt: Dies betrifft ausschließlich Personen, die ungeimpft sind. Alle anderen können in Apotheken Zertifikate erhalten, die eine Gültigkeit von 180 Tagen haben.

Das bestätigte der rheinland-pfälzische Apothekerverband (LAV) dem SWR. Verbandssprecherin Petra Engel-Djabarian erläuterte auf Anfrage, dass die Software des Portals für die Zertifikate automatisch angepasst worden sei, der rechtlichen Vorgabe entsprechend.

Was ist der Hintergrund?

Seit dem 11. Februar gibt es eine neue Handlungshilfe der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zum Umgang mit den Zertifikaten. Diese beruft sich auf das Robert-Koch-Institut (RKI). Auf der Website des RKI ist die Aktualisierung fett unterlegt: "Die(se) fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben." Gemeint sind die Vorgaben, die seit 15. Januar gelten, als die Dauer des Genesenenstatus vom RKI verkürzt worden war. Auch die Deutsche Apotheker-Zeitung hatte auf ihrer Online-Seite von der Aktualisierung berichtet.

90-Tage-Regel hatte für Unmut gesorgt

Viele Bürger hatten damit vor einem Monat quasi über Nacht ihr Recht verloren, in Restaurants, Bars oder in Fitnessstudios zu gehen. Dass das RKI die Frist festlegt, sieht eine neue Verordnung des Bundes zwar so vor - der Zeitpunkt war aber überraschend und das RKI war dafür von der Opposition und Teilen der Bundesregierung scharf kritisiert worden. Auch die Kommunikation mittels Veröffentlichung auf Internetseiten stand in der Kritik. Allerdings scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Auch jetzt wird eine wichtige Änderung offenbar erst wieder durch die Hintertür bekannt.

Technische Probleme: Kürzere Frist wird in Corona-Warn-App nicht abgebildet

Zusätzlich gibt es Probleme mit der Darstellung des Zertifikats in der Corona-Warn-App. Auf Anfrage des SWR teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die deutsche 90-Tage-Regel auf der Corona-Warn-App noch nicht abgebildet wird. Das werde in Kürze angepasst. Die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus bei ungeimpften Genesenen bleibe bei drei Monaten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Verkürzung auf 90 Tage verteidigt. Er sagte Ende Januar, er wolle sich darum bemühen, dass die Drei-Monats-Frist auch auf europäischer Ebene umgesetzt werde. Denn laut EU-Verordnung sind Genesenenzertifikate frühestens 11 Tage bis höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven PCR-Testergebnisses gültig.

In Deutschland gilt dagegen folgendes: Um den Genesenenstatus zu erhalten, muss das Datum der Abnahme eines positiven PCR-Tests mindestens 28 Tage alt sein und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Die EU habe nur einen Rahmen festgelegt, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Deshalb könne der Genesenenstatus national auch kürzer festgelegt werden. Daran ändere auch eine EU-Ratsempfehlung vom 25. Januar nichts, da diese rechtlich nicht bindend sei. Für andere Europäer wird die 90-Tage-Regel für Ungeimpfte bei der Einreise nach Deutschland relevant.

Geimpfte sind jetzt also ausgenommen

Nun gibt es jedoch die neue Vorgabe des RKI. Mit der Aktualisierung der Website, heißt es bei der ABDA, sei klargestellt worden, dass die Begrenzung der Gültigkeit der Genesenennachweise auf 90 Tage nur Personen betreffe, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden. Aufgrund dieser Vorgabe sei die Ausstellung der digitalen COVID-19-Genesenenzertifikate der EU nicht auf die 90 Tage begrenzt, sondern werde auch wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen hinterlegt. Weiter heißt es: Eine weitere Prüfung der Umstände obliege nicht der ausstellenden Apotheke, sondern der zur Prüfung der Nachweise verpflichteten Person.

Und das RKI fügt seiner Vorgabe noch als Erläuterung bei: In der Praxis sei für Personen, die vor oder nach ihrer Corona-Infektion eine Impfung erhalten hätten, das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend. Gleichwohl habe auch dieser Personenkreis das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen zu lassen.

Wie bindend sind die Vorgaben des RKI?

Im Januar war eine vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Verordnung im Bundesrat verabschiedet worden. Diese Verordnung soll ermöglichen, dass die Vorgaben für die Impf- und Genesenennachweise auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehalten werden. Die konkreten Vorgaben sollen dafür vom Robert Koch-Institut und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kommen. Diese Behörden bestimmen demzufolge dann auch umgehend die konkreten Änderungen und veröffentlichen diese auf ihren Internetseiten.

Diese erlaubten Alleingänge der Behörden sollen nun aber wieder ein Ende haben. Die Kompetenz, darüber zu entscheiden, wer unter welchen Umständen und wie lange als genesen beziehungsweise geimpft gilt, soll wieder an das Bundesgesundheitsministerium gehen. Das wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch beschlossen.

Rheinland-Pfalz

Was gilt bei Corona-Nachweisen in RLP? Wie man sich als genesen, geimpft oder getestet ausweist

Auch in Rheinland-Pfalz muss man sich an vielen Orten als genesen, geimpft oder negativ getestet ausweisen. Wir erklären, welche Möglichkeiten es hierfür gibt.

Mainz

Long-Covid-Studie der Mainzer Unimedizin 40 Prozent der Corona-Infizierten klagen über Langzeitfolgen

Über Long-Covid weiß man noch nicht viel. Eine neue Studie der Universitätsmedizin Mainz zeigt, dass rund 40 Prozent aller Genesenen langfristig gesundheitliche Probleme haben.

Stand
AUTOR/IN
SWR