Zwei Gas-Flammen brennen an einem Gasherd. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Malte Christians)

Mitten in der Heizperiode

Billiganbieter stellt Gaslieferungen auch in RLP ein - Welche Folgen hat das?

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AUTOR/IN
Christian Papadopoulos

Vielen Gaskunden in Rheinland-Pfalz flatterte in diesen Tagen die Kündigung eines Billiganbieters zum 2. Dezember ins Haus. Was müssen Sie jetzt tun?

Betroffen sind jetzt - mitten in der Heizperiode - Tausende von Haushalten des Anbieters gas.de. Dahinter verbirgt sich die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Neuss.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben die Verträge bei gas.de eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab dem Tag des Abschlusses. Die Verträge können beiderseits sechs Wochen vor Ablauf dieser Zeit gekündigt werden. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Ein Kunde berichtete dem SWR, er habe seinen Vertrag mit dem Unternehmen im Juni abgeschlossen und bestehe darauf, sein Gas bis Mitte nächsten Jahres weiter zu den vereinbarten Konditionen zu erhalten. Er habe über seinen Anwalt Rechtsmittel gegen die Kündigung eingelegt. Verbraucherschützer rechnen allerdings nicht mit einem Erfolg solcher Klagen und raten zu anderen Vorgehensweisen.

Wer ist betroffen?

Von den Kündigung bei gas.de sind allein im Norden von Rheinland-Pfalz im Einzugsgebiet des Grundversorgers evm rund 4.500 Haushalte betroffen. Dazu gehören auch die besonders von der Flutkatastrophe im Juli betroffenen Gebiete im Ahrtal.

Der Anbieter begründet das Vorgehen damit, dass die Handelspreise für Gas sehr stark gestiegen sind. Die betroffenen Kunden hätten in ihren Verträgen aber einen sehr niedrigen Endpreis vereinbart. Der sei so nicht mehr zu halten. Das Unternehmen ist also nicht insolvent, kann aber die hohen Gaspreise nicht mehr finanzieren und dann das Gas zu den vereinbarten niedrigen Konditionen an die Kundschaft weitergeben.

Bekomme ich nun kein Gas mehr geliefert?

Nein. Menschen, denen eine Kündigung ihres Alternativ-Versorgers ins Haus flattert, fallen sofort zurück in die Ersatzversorgung ihres regionalen Anbieters. Denn dieser betreibt und wartet die Netze und Leitungen und ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung aufrecht zu erhalten. In Rheinland-Pfalz sind das neben der evm unter anderem die EWR in Worms (Elektrizitätswerke Rheinhessen), die Pfalzwerke in Ludwigshafen und ENTEGA für Südhessen und Mainz. Kunden können sich aber auch einen neuen, günstigeren Anbieter suchen, wenn ihnen der Grundversorger zu teuer ist.

Was sollten Sie in den ersten Tagen beachten?

  • Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung oder kündigen Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Leisten Sie keine weiteren Abschläge ab dem 3. Dezember. Erteilen Sie stattdessen Ihrem Grundversorger oder einem sonstigen neuen Anbieter eine Einzugsermächtigung oder ändern Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend.
  • Kündigen Sie vorsichtshalber den Vertrag mit gas.de / Grünwelt Energie.
  • Die Schlussrechnung stellt gas.de innerhalb von sechs Wochen nach der Beendigung der Belieferung mit Ablauf des 02.12.2021 aus. Innerhalb der Schlussrechnung werden alle geleisteten Zahlungen sowie der Verbrauch bis einschließlich dem 02.12.2021 berücksichtigt. Sie sollten aber den Zählerstand möglichst sofort ablesen und notieren.
  • Ihr örtlicher Netzbetreiber ist in der Regel auch für den Messstellenbetrieb zuständig und kümmert sich damit unter anderem um die Ermittlung und den Versand der Zählerstande an gas.de. Erst danach kann eine Schlussabrechnung erfolgen. Der Netzbetreiber wird sich im Regelfall schriftlich bei Ihnen melden, um den Endzählerstand von Ihnen zu erhalten.

Lohnt es sich, beim Grundversorger zu bleiben oder zu ihm zurückzukehren?

Wer Strom oder Gas vom Grundversorger bezieht, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Allerdings haben die Grundversorger auch die Pflicht, die Netze zu betreiben, zu warten und gegebenenfalls Instand zu setzen. Dafür fallen Kosten an, die auf die Endverbraucher umgelegt werden. Zudem bezahlen diese Anbieter ihr Personal in der Regel besser. Wer also Wert auf eine sichere Versorgung legt, der ist beim regionalen Versorger sicher gut aufgehoben. Ob es sich jede(r) in Zeiten explodierender Energiepreise auch leisten kann und will, steht auf einem anderen Blatt.

Auf der anderen Seite könnten Grundversorger den Markt längerfristig beobachten und gerade in der jetzigen Zeit Gas günstiger einkaufen und durch langfristige Verträge einen stabilen Preis gewährleisten, hieß es etwa bei der evm. Verbraucherschützer raten daher, im Moment nicht unbedingt auf den Vergleichsportalen nach dem aktuell billigsten Anbieter zu schauen. Dessen Preise könnten auch schnell steigen. Zudem würden auf den Vergleichsportalen oft nur die Discount-Anbieter gelistet. Der Vergleich zu den Preisen der Grundversorger fehle meist.

Auch Anbieter in Niedersachsen kündigte Verträge mit Privatkunden

Einen ähnlichen Fall meldet der Norddeutsche Rundfunk (NDR) auch aus Niedersachsen. Kurz vor der Heizsaison hatte die Deutsche Energiepool GmbH aus Salzbergen im Landkreis Emsland Tausenden Kunden kurzfristig gekündigt.

Der emsländische Gasanbieter hatte seine Kundschaft mit günstigen Gaspreisen gelockt. Eine Kilowattstunde sollte einen Cent kosten. Dafür war die Grundgebühr mit bis zu 100 Euro deutlich höher, üblich sind sonst 10 bis 20 Euro. Viele hatten daraufhin im Frühjahr ihre Verträge abgeschlossen. Nun flatterten reihenweise Kündigungen ins Haus - bevor die Kundinnen und Kunden von den niedrigen Gaspreisen profitieren konnten.

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Christian Papadopoulos