Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder teilten ihre Entscheidung am Donnerstag nach ihren Beratungen mit. "Wir werden die Abgabefrist einmalig um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen", sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen (SPD).
Bundesweit Fristverlängerung
Die Länder hätten sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräume, so Ahnen. Bisher war der Rücklauf der Grundsteuererklärung nur schleppend vorangekommen. Bis zum 4. Oktober hatten beispielsweise nur 32,1 Prozent der Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz ihre Grundsteuererklärung abgeben.
"Grundsteuererklärung ist ein Bürokratiemonster"
"Die Landesregierung hat ein Bürokratiemonster erschaffen, was viele Menschen verunsichert und vor große bürokratische Hürden stellt", hatte daher die CDU-Fraktion kritisiert. "Das komplizierte Verfahren überfordert viele Bürgerinnen und Bürger und die Online-Erklärungen über Elster sind teils schwierig." Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass sei auch der Grund, warum so viele ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben.
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