Alte und aktuelle deutsche Führerscheine (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Christian Ohde)

Wartezeit bei Führerscheinstellen in RLP

Erste Frist zum Führerschein-Umtausch abgelaufen

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Mathias Zahn

Die erste Frist für den Pflichtumtausch alter Führerscheine ist am Dienstag abgelaufen. Konkret betrifft das alle Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.

Diese müssen als erste Jahrgänge ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Frist war wegen der Corona-Pandemie verlängert worden. Nun aber gilt: Wer aus den entsprechenden Jahrgängen am Mittwoch noch mit dem rosa "Lappen" angetroffen wird, muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen. Das hat das rheinland-pfälzische Innenministerium dem SWR bestätigt.

Bundesweit Umtausch von rund 43 Millionen Führerscheinen fällig

Nach einer Umfrage unter Führerscheinstellen in Rheinland-Pfalz beträgt die Wartezeit vom Antrag bis zum Aushändigen des neuen Führerscheins derzeit in der Regel zwischen drei und acht Wochen. Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das rund 43 Millionen Führerscheine.

Grund für die Umtauschpflicht sind EU-Vorgaben: Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Nach Januar 2013 ausgestellte Führerscheine entsprechen neuen Vorgaben

Für die nächsten Geburtsjahrgänge, nämlich von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alten Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen. Dann folgen Jahr für Jahr immer neue Geburtsjahrgänge. Die letzte geplante Frist ist der 19. Januar 2033. Dieser Termin gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder neue Prüfungen sind nicht notwendig.

19. Januar - Stichtag für Führerschein-Umtausch So kommen Sie an den neuen Lappen

Der Führerschein soll europaweit fälschungs- und missbrauchssicherer werden. Zu diesem Zweck müssen rund 40 Millionen deutsche Fahrerlaubnisse getauscht werden.

Der Vormittag SWR1 Rheinland-Pfalz

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