FAQ: Was Eltern wissen sollten

Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Rheinland-Pfalz – Was gilt ab 2026?

Stand

Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen Grundschüler in Rheinland-Pfalz ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Was das bedeutet und für welche Nachmittagsbetreuung sich Eltern entscheiden können – die Antworten dazu gibt's hier.

Was ist mit Ganztagsbetreuung überhaupt gemeint?

Ganz einfach gesagt: Für jedes Kind, das eine Betreuung am Nachmittag braucht, muss es auch einen Platz geben. Das kann in der Grundschule sein, aber auch ausgelagert in einem Hort. Und zwar sagt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dass Grundschüler acht Stunden täglich an fünf Tagen die Woche Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Darüber hinaus muss es auch in den Schulferien eine Betreuung geben. Laut Gesetz kann die Betreuung insgesamt an vier Wochen im Jahr ausgesetzt werden.

Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für die Grundschüler?

Alle Erstklässler haben ab 01. August 2026 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Rheinland-Pfalz. Sukzessive sollen dann weitere Klassenstufen folgen. Bis zum Schuljahr 2029/2030 muss für alle Grundschulkinder eine achtstündige Betreuung pro Tag ermöglicht werden, sofern die Eltern das wollen.

Wird die Schule meines Kindes automatisch eine Ganztagsschule?

Nein, das wird nicht der Fall sein. Was sich ändert, ist, dass mehr Grundschulen, egal ob schon Ganztagsschule oder nicht, Betreuungsplätze am Nachmittag anbieten müssen. Es könnte aber auch sein, dass es nicht genug Betreuungsplätze in der Grundschule im eigenen Ort gibt, sagt der Gemeinde- und Städtebund. Dann ist es laut Gesetz auch okay, wenn das Kind beispielsweise im Nachbarort einen Platz bekommt.

Muss ich mein Kind bis 16 Uhr in der Schule lassen?

Nein. Es geht bei dem Gesetz darum, dass Eltern ein Recht darauf haben, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen. Ob das Kind am Nachmittag betreut werden soll oder nicht, können die Eltern nach wie vor selbst entscheiden. Je nach Schule, beispielsweise bei bestimmten Formen der Ganztagsschule, müssen die Kinder allerdings am Nachmittag anwesend sein.

Welche Betreuungsformen gibt es?

Es gibt in Rheinland-Pfalz verschiedene Formen von Ganztagsschulen und auch die sogenannten betreuenden Grundschulen. Und natürlich die Horte. Wie die einzelnen Betreuungsangebote in RLP genau aussehen, gibt's hier nachzulesen.

Die größten Unterschiede sind:

1. In manchen Ganztagsschulen müssen die Kinder verpflichtend bis 16 Uhr in der Schule bleiben. In den betreuenden Grundschulen ist das flexibler. Da ist es auch möglich, dass die Kinder am Nachmittag zum Sportverein oder in die Musikschule gehen.

2. In vielen Ganztagsschulen gibt es ein pädagogisches Konzept. Das bedeutet, dass die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt und auch andere Projekte mit ihnen umgesetzt werden. Bei der betreuenden Grundschule geht es oft einfach darum, dass die Kinder beaufsichtigt sind.

3. Und dann wäre da noch der finanzielle Aspekt: Die Ganztagsschule ist kostenlos. Aber für die betreuenden Grundschulen müssen Eltern einen Beitrag zahlen. Wenn man einen Platz im Hort für sein Kind will, kostet das auch.

Wichtig zu wissen: Nach der neuen gesetzlichen Regelung, dem GaFöG, reicht es aus, wenn Schulen die Kinder am Nachmittag beaufsichtigen. Ob den Kindern beispielsweise auch bei den Hausaufgaben während dieser Zeit geholfen wird, ist nicht vorgeschrieben.

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Wer betreut mein Kind am Nachmittag?

Das ist noch nicht klar. In Rheinland-Pfalz fehlt es generell an Lehrkräften, wie die Lehrergewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bestätigt. Lehrerinnen und Lehrer für zusätzliche Stunden am Nachmittag zu bekommen, wird deshalb sehr schwierig. Der Gemeinde- und Städtebund sagt ganz klar, dass man an die Betreuung am Nachmittag keinen hohen Anspruch stellen darf.

Laut dem Geschäftsführer Moritz Petry werden viele Schulen keine ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen für die Nachmittagsbetreuung oder die Ferienzeiten bekommen. "Die Betreuung muss sichergestellt sein, damit die Eltern arbeiten gehen können, aber mehr ist es momentan nicht", erklärt Petry.

Wie sieht die Betreuung in den Ferien aus?

Auch das steht noch in den Sternen. Die Kinder haben nämlich bis auf vier Wochen im Jahr immer einen Anspruch auf die acht Stunden Betreuung am Tag. Wer in den Ferien die Betreuung übernimmt, wissen manche Kreise und Kommunen selbst noch nicht.

Woran könnte das Recht auf Ganztagsbetreuung in RLP scheitern?

Damit die Grundschulen Platz haben, um alle Kinder am Nachmittag zu betreuen, müssten viele Kommunen große Summen investieren. Zum Beispiel für den Ausbau der Kantine oder der Aufenthaltsräume. Der Bund übernimmt zwar 70 Prozent der Kosten. Die restlichen 30 Prozent müssen die Kommunen selbst tragen. Das Geld dazu fehlt aber. Eine weitere große Hürde: ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung zu finden.

Was die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung betrifft, ist momentan also noch vieles unklar in RLP. Ob sich das in den nächsten Monaten ändert, wird sich zeigen.

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