Die Referatsleiterstelle im Integrationsministerium sollte stattdessen mit einer Mitbewerberin besetzt werden. Dabei sei aber der Personalrat nicht eingebunden worden, so das Oberverwaltungsgericht. Deshalb sei die Stellenbesetzung rechtswidrig. Die Richter sprechen von einem "erheblichen und offenkundigen formellen Mangel".
Das Ministerium teilte mit, es bedauere den Fehler und werde die Stellenbesetzung unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben neu starten.
In dem jetzt entschiedenen "Konkurrentenstreitverfahren" hatte das Verwaltungsgericht Mainz den Antrag der nicht ausgewählten Bewerberin um eine Stelle im Familienministerium zunächst abgelehnt. Das OVG in Koblenz folgte nun aber der Beschwerde der Antragstellerin. Grund hierfür sei der formale Fehler, dass versäumt worden sei, den Personalrat, der der Einstellung zum damaligen Zeitpunkt zugestimmt habe, ein weiteres Mal mit der Besetzung zu befassen.
Steuergeldverschwendung steht im Raum
Möglicherweise geht es in dem Rechtsstreit auch um Steuergeldverschwendung. Wie aus dem Urteil hervorgeht, ließ sich das Ministerium von einer Kanzlei vertreten. Nach Angaben des Gerichts komme so etwas sehr selten vor. Üblicherweise würden sich Ministerien von ihren hauseigenen Juristen vertreten lassen. Das Integrationsministerium dagegen hatte eine Kanzlei beauftragt und dafür nach eigenen Angaben bis jetzt rund 22.000 Euro bezahlt.
Der Landesrechnungshof hatte ein solches Vorgehen bei Kommunen erst kürzlich kritisiert und von vermeidbaren Ausgaben und unwirtschaftlichem Handeln gesprochen. Das Integrationsministerium teilte dem SWR mit, da solche Gerichtsverfahren selten vorkämen sei es wirtschaftlicher, eine Rechtsanwaltskanzlei einzubinden.
Urteil vom November: Beförderungspraxis rechtswidrig
Das aktuelle Urteil ist kein Einzelfall. Rheinland-pfälzische Gerichte haben in den vergangenen zehn Jahren am häufigsten die Personalpolitik in grün geführten Ministerien gerügt. Seit 2011 haben insgesamt in 18 Fällen Mitarbeiter grüner Ressorts gegen Personalentscheidungen geklagt. In vier Fällen wurden Stellenbesetzungen oder Beförderungen als rechtswidrig beurteilt.
Im September vergangenen Jahres wurde ein OVG-Urteil bekannt, in dem nach der Beschwerde einer Beamtin die Beförderungspraxis im Umweltministerium als "grob rechtswidrig" bezeichnet wurde. Dabei ging es um den Verzicht auf Ausschreibungen und auf eine Beurteilung von Beamten bei Beförderungen. Am 25. November gab Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) daraufhin ihren vorzeitigen Rücktritt zum Jahresende bekannt. Seit Jahresbeginn leitet Integrations- und Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) auch das Umweltressort.
Ausnahmen wurden in Rheinland-Pfalz zur Regel Rechtswidrige Beförderungen mit System im Umweltministerium
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat wesentlich mehr Personal rechtswidrig befördert als bekannt. Das haben SWR-Recherchen ergeben. mehr...
CDU zweifelt an Eignung Spiegels
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Martin Brandl, sagte, das OVG-Urteil vom Donnerstag zeige, dass auch in dem von Spiegel geführten Integrationsministerium "nicht nach Recht und Gesetz befördert wird". Die 40-Jährige sei jedoch auch zur Umweltministerin gemacht worden, um in diesem Ministerium aufzuräumen. Ob sie die Richtige für diese Aufgaben sei, müsse hinterfragt werden, so Brandl. Die CDU-Fraktion hat in einer parlamentarischen Anfrage nach weiteren Stellenbesetzungen in Ministerien gefragt und ein Rechtsgutachten angekündigt.