- Quarantäne und Isolation: Das sind die neuen Regeln und Ausnahmen
- 2G-Plus: Das ändert sich in den Restaurants in Rheinland-Pfalz
- Neue Finanzhilfen für Handel und Gastronomie
- Ab wann gelten die neuen Regeln?
Wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Bund-Länder-Runde mitteilte, müssen geboosterte Menschen künftig nicht mehr in Quarantäne, wenn sie direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Das gilt auch für doppelt geimpfte Menschen oder Genesene, deren zweite Impfung beziehungsweise Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Generell wird die Quarantäne- und Isolationszeit auf zehn Tage beschränkt. Die Absonderung kann jedoch nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest verkürzt werden. Ein "Freitesten" aus der Isolation ist für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe jedoch nur mit PCR-Test möglich, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Quarantäne-Ausnahme für Kinder
Dreyer begründete den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) damit, dass die sogenannte kritische Infrastruktur auch dann arbeitsfähig bleiben muss, wenn sich aufgrund der neuen, hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus deutlich mehr Menschen infizieren als bisher. Den Angaben der Ministerpräsidentin nach ist Omikron mittlerweile für 80 Prozent der Ansteckungen in Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Kommentar von Dirk Rodenkirch "Rheinland-Pfalz ist anderen Ländern ein Plus voraus"
Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regeln verständigt. Der vorsichtige Kurs der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist damit bestätigt worden, meint SWR-Redakteur Dirk Rodenkirch.
"Die Bürger und Bürgerinnen sollen darauf vertrauen können, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation geht, und die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur schlimmstenfalls wegen Personalausfällen nicht funktionsfähig sind", so die Ministerpräsidentin. Polizei, Feuerwehr und andere systemrelevante Einrichtungen hielten Notfallpläne vor, die stetig angepasst würden.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Dreyer begründete diese Ausnahme damit, dass diese Kinder sowieso regelmäßig in den Schulen und Einrichtungen getestet würden.
2G-Plus-Regel für Gastronomie bundesweit, weitere Hilfen für Handel
Ein weiterer wichtiger Entschluss der Bund-Länder-Runde ist die bundesweite Einführung von 2G-Plus in der Gastronomie. In Rheinland-Pfalz gilt diese Regel für Restaurants, Cafés und Kneipen bereits. Sie können nur noch von geimpften oder genesenen Personen besucht werden, die einen aktuellen, negativen Testnachweis haben - Geboosterte benötigen keinen zusätzlichen Test. Doch auch hier im Land könnte es laut Dreyer noch einmal zu Veränderungen kommen.
Die MPK habe sich darauf verständigt, auch in diesem Falle doppelt geimpfte Menschen oder Genesene, deren zweite Impfung beziehungsweise Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt, den geboosterten Menschen gleichzustellen. Da es in bisherigen Gesprächen mit der rheinland-pfälzischen Gastronomie aber keinen eindeutigen Zuspruch für ein solches Modell gegeben habe, will sich Dreyer vor einer Übernahme dieser Regel noch einmal mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz (DEHOGA) darüber austauschen. Um eine Überprüfung des Impfstatus zu erleichtern, soll spätestens Ende Februar in der Corona-Warnapp angezeigt werden können, wie lange die zweite Impfung oder die Genesung zurückliege.
Dreyer erklärte zudem, dass Gastronomiebetriebe und der Handel weitere Finanzhilfen erhielten. "Wer zusätzliches Personal für die Einhaltung von 2G oder 2G-Plus einstellt, kann sich diese Kosten anrechnen lassen", sagte sie. Genauere Informationen folgten, sie gehe aber davon aus, dass das auch rückwirkend gelte.
Neue Corona-Regeln gelten in Rheinland-Pfalz frühestens ab 14. Januar
Eine Entscheidung, ob diese Regel dann auch eingeführt wird, werde der Ministerrat am kommenden Dienstag treffen, sagte Dreyer. Dann sollen auch die weiteren Beschlüsse der MPK in eine neue Corona-Verordnung überführt werden. Bis die neuen Regeln allerdings in Kraft treten, wird es noch etwas dauern. Bundestag und Bundesrat müssen noch über Teile der Regeln abstimmen, sodass sie frühestens ab dem 14. Januar gelten.
Die bisherigen Regeln in anderen Bereichen bleiben laut Dreyer bestehen. Sie hob insbesondere die Maskenpflicht, das Abstandhalten und die Einschränkung von Kontakten hervor. Derzeit dürfen sich vollständig geimpfte Personen bei privaten Treffen im öffentlichen Raum nur zu zehnt treffen, Ungeimpfte nur mit zwei Personen eines anderen Haushaltes.
Nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar
Die Ministerpräsidentin warb dafür, sich impfen zu lassen. Der Expertenrat der Bundesregierung habe noch einmal bestätigt, dass eine Dreifachimpfung den beste Schutz gegen Omikron biete. So steckten sich geboosterte Menschen seltener an. Sollten sie sich doch infizieren, hätten sie mildere Verläufe. Derzeit seien 78 Prozent der Menschen, die in Rheinland-Pfalz wegen einer Corona-Erkrankung auf Intensivstation lägen, nicht geimpft.
Das nächste Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist laut Dreyer für den 24. Januar geplant. Dann sollen die Corona-Regeln mit dem neuen Wissen des Expertenrates der Bundesregierung zu Omikron überprüft werden.