Das hat vor allem mit der Eigenbeteiligung von drei Euro für viele Testwillige zu tun, die laut einer Sprecherin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums seit Donnerstag (30.6) gilt. Viele Testzentren müssen erstmals auf ein Bezahlsystem umstellen, was bislang nicht notwendig war.
In den sechs Corona-Testzentren von Betreiber Thomas Pütz in den Kreisen Ahrweiler und Altenkirchen wusste man am Donnerstagvormittag noch nichts davon, dass schon ab sofort die Tests Geld kosten. Hier wartete man noch auf die offizielle Beauftragung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), die Tests ab 1. Juli weiter durchführen zu dürfen. Am Nachmittag hatte Pütz dann die Genehmigung und auch die nötigen Vordrucke für die Selbstauskunft für Personen, die weiter ein Recht auf kostenlose Tests haben. Das LSJV habe die Vordrucke selbst erst am Mittwochabend erhalten und dann im Laufe des Tages per E-Mail verschickt, erzählt Pütz. Die späte Information durch das Bundesgesundheitsministerum habe für ein "Riesen-Chaos" gesorgt, schimpft er im Gespräch mit SWR Aktuell.
Teils nur noch Karten- oder Bargeldzahlung möglich
"Bei uns wird aber nur Bargeldzahlung möglich sein", sagt Aldwin Moreira da Silva vom Unternehmen NMM Solutions, das 13 Testzentren in Bitburg, Prüm, Trier, Schweich und Saarburg betreibt, im Gespräch mit SWR Aktuell. Auch er und seine Kolleginnen und Kollegen wurden völlig von der Mitteilung des Gesundheitsministeriums überrascht.
Anders bezahlt werden muss in den sieben Einrichtungen, die das Unternehmen Corona-Testzentrum Pfalz betreibt: In Pirmasens, Zweibrücken, Ramstein, Neustadt an der Weinstraße, Edenkoben und Landau ist nur noch Kartenzahlung möglich. "Wir hatten im vergangenen Herbst schon einmal kostenpflichtige Tests und können den Eigenanteil über unsere EDV abwickeln, müssen also nichts Neues aufbauen", berichtet Geschäftsführer Lars Springer.
Mitarbeiter müssen Berechtigung zu kostenlosen Tests prüfen
Neben dem zusätzlichen Aufwand für die Abrechnung des Kostenanteils müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch kontrollieren, ob ihre Kunden einen Anspruch auf kostenlose Tests haben. Denn: Kinder bis fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Haushaltsangehörige von Infizierten können sich weiter kostenfrei testen lassen.
"Die Kunden müssen uns das schriftlich nachweisen", betont Moreira da Silva. Bei Schwangeren reicht der Mutterpass, Angehörige von Infizierten können das positive Testergebnis als Bescheinigung vorlegen. Alle anderen müssen einen dreiseitigen Vordruck - eine sogenannte Selbstauskunft - ausfüllen. Ebenso muss man den Ausweis dabei haben. Etwas einfacher ist es da, wenn man sich direkt vor Ort in der Klinik oder dem Altenheim testen lässt - falls dieser Service angeboten wird.
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Kritik an Politik wegen kurzfristiger Entscheidung
Auch wenn die großen Betreiber von Corona-Teststellen in Rheinland-Pfalz ihre Stationen überwiegend offen halten, ist der Ärger über die extrem kurzfristige Informationspolitik seitens der Politik groß.
"Die Politiker machen das Ganze für uns extrem schwer planbar", kritisiert Lars Springer. Er hat die Mietverträge für Räume und Container in der Pfalz und die Arbeitsverträge seiner etwa 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den ursprünglich genannten Stichtag 1. Juli hinaus weiter laufen lassen. Das sei nun mal sein unternehmerisches Risiko, meint er. Da weiter Tests benötigt werden, rechnet er fest damit, dass seine Betriebserlaubnis vom Land verlängert wird.