Mitarbeiterin der Unimedizin Mainz kündigt

Impfpflicht für Klinikpersonal ist rechtens

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens ist. Das bedeutet, Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitswesen müssen gegen Corona geimpft sein. Gabrielle Stauffer von der Unimedizin Mainz hat für sich entschieden: Unter diesen Voraussetzungen kann und will sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie kündigt lieber, als sich impfen zu lassen.

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