Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens ist. Das bedeutet, Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitswesen müssen gegen Corona geimpft sein. Gabrielle Stauffer von der Unimedizin Mainz hat für sich entschieden: Unter diesen Voraussetzungen kann und will sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie kündigt lieber, als sich impfen zu lassen.