Silvesterfeuerwerk vor dem Deutschen Eck in Koblenz (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Kontakte, Gastro und Feuerwerk

Diese Corona-Regeln gelten für Silvester in RLP

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Angesichts der Omikron-Variante sind die Corona-Schutzmaßnahmen nach Weihnachten auch in Rheinland-Pfalz verschärft worden. Silvester wird also ähnlich leise ausfallen wie im letzten Jahr.

In Rheinland-Pfalz, wie auch in ganz Deutschland, gilt es noch immer, die vierte Corona-Welle zu brechen. Bereits Anfang Dezember hatte die Landesregierung bereits schärfere Corona-Maßnahmen für Veranstaltungen, Gastronomie und Treffen im öffentlichen Raum beschlossen.

Bund und Länder haben weitere Verschärfungen für die Zeit nach Weihnachten und damit für Silvester vereinbart. Rheinland-Pfalz setzt dies in der geänderten Fassung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung um.

Strengere Regeln für Silvester

Ziel der neuen Maßnahmen ist es, die zwischenmenschlichen Kontakte massiv zurückzufahren - vor allem mit Blick auf Silvester. Bund und Länder rufen die Bürgerinnen und Bürger zudem zur freiwilligen Kontaktbegrenzung, zu Hygienemaßnahmen, Abstand und vorsorglichen Tests auf.

"Es ist derzeit nicht mehr die Zeit für Partys und gesellige Abende in großer Runde."

"Wir wollen, dass die Menschen nicht zu größeren Feiern zusammenkommen", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). In der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester werde es nicht möglich sein, ausgelassen zu feiern.

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Was für Feiern privat oder öffentlich gilt

Gemeinsam mit Freunden aufs neue Jahr anzustoßen oder im Restaurant ein Essen zu genießen - alles nicht ganz einfach. Wir sagen Ihnen, was in Rheinland-Pfalz an Silvester gilt.

Kontaktbeschränkungen

Bei privaten Treffen von nicht geimpften oder nicht genesenen Menschen dürfen sich drinnen und draußen nur Angehörige eines Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz.

Auch für Geimpfte und Genesene haben Bund und Länder Kontaktbeschränkungen beschlossen. Für sie gilt seit dem 28. Dezember: Es dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, Kinder nicht mitgerechnet. Sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.

Ohne Maske 2G-Plus in Innenräumen

Überall, wo in Innenräumen keine Masken getragen werden können, gilt die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben und vor dem Besuch in Restaurants, Kneipen oder Hotels einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist mitunter auch erlaubt. In Innenräumen gilt für Personal und Gäste Maskenpflicht, diese entfällt für Gäste nur am Platz.

Ausnahme: Menschen, die bereits eine Booster-Impfung haben, brauchen keinen zusätzlichen Test, um etwa ins Restaurant zu gehen. Für sie gilt die 2G-Regel.

Im Übrigen gelten für Restaurants und Hotels und bei Veranstaltungen weiterhin die Abstandsregeln, die Kontakterfassung und die üblichen Hygienekonzepte.

Kein Böllerverkauf, kein generelles Abbrennverbot

Wie schon im vergangenen Jahr ist auch 2021 der Verkauf von Feuerwerk und Böllern zu Silvester verboten. Der Bundesrat hatte den entsprechenden Bund-Länder-Beschluss am Freitag gebilligt. Damit dürfen wie schon 2020 vor dem Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper über die Ladentheken gehen.

Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Raketen zu vermeiden und damit die durch Corona bereits extrem belasteten Krankenhäuser zu entlasten.

Ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern wurde hingegen nicht beschlossen. Jedoch rät die Landesregierung davon ab. Zudem können Kommunen ein Abbrennverbot für bestimmte öffentliche Plätze verhängen. Außerdem gibt es ein An- und Versammlungsverbot zu Silvester und Neujahr. Große Menschengruppen dürfen sich sowieso nicht zum gemeinsamen Böllern in der Öffentlichkeit treffen. Es gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung von zehn Menschen bei Geimpften und Genesenen und die Regelung, dass sich ein Haushalt mit zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen kann, wenn Nicht-Immunisierte dabei sind.

Kein Jahreswechsel in Clubs oder Diskotheken

Das neue Jahr in Clubs oder Diskotheken zu begrüßen, wird auch nicht möglich sein. Bund und Länder haben beschlossen, diese Lokalitäten zu schließen. Tanzveranstaltungen sind verboten. In Rheinland-Pfalz gilt das seit dem 23.Dezember. Rheinland-Pfalz hatte zuvor schon geplant, Clubs und Diskotheken zu schließen. Überregionale Sport-, Kultur- und Großveranstaltungen dürfen auch nicht mehr mit Publikum stattfinden.

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SWR