Malu Dreyer habe im September 2020 versucht, ihn um seine Pension zu bringen - ganz offensichtlich, um ihren Wahlkampf nicht zu gefährden, so sieht es jedenfalls Deubel.
Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilte Ex-Minister ging damals nach eigenen Worten davon aus, seine Pension von netto rund 7.000 Euro behalten zu können. Eine Mitarbeiterin der Staatskanzlei habe ihm dann allerdings am Telefon mitgeteilt, dass Dreyer und ihr Staatskanzleichef Clemens Hoch (SPD) entschieden hätten, ihm die Pension zu streichen.
"Das war in all den Jahren das gröbste Foul."
In einem persönlichen Telefonat habe Dreyer ihm dann geraten, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, dann würde er seine Pension wiederbekommen, sagt Deubel der "Zeit". Er sei wütend geworden: "Malu, du gehst über Leichen! Drei Tage später war die Pension weg."
Die Staatskanzlei erklärt hingegen, ihre Fachabteilung sei im Frühjahr 2020 zur Auffassung gelangt, dass Deubels Verurteilung keine Auswirkungen auf seine Pensionsansprüche habe. Allerdings sei das fachlich zuständige Landesamt für Finanzen nach Rechtskraft der Verurteilung und rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass Deubel mit der Verurteilung die Versorgungsansprüche verliere. "Allein aus diesem Grund wurden die Zahlungen eingestellt", so die Staatskanzlei.
"Damalige Entscheidung definitiv nicht richtig"
Die CDU-Parteivorsitzende Julia Klöckner hält dies für nicht stichhaltig. "Da ist der politische Wille, wie man dasteht, nachher entscheidender, als das, was rechtlich valide ist." Klöckner nannte das Interview "harten Tobak" für die Ministerpräsidentin. Auch der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Michael Else, hält die damalige Entscheidung, Deubel die Pension zu verweigern, für unprofessionell. Das sei definitiv nicht richtig gewesen. Das hätte die Rechtsgrundlage nicht hergegeben.
Deubel darf Pension vorläufig behalten
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Februar 2021 darf Deubel seine Versorgungsbezüge vorläufig behalten. Der Ex-Politiker habe bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens seine Rechte als Ruhestandsbeamter durch die Verurteilung nicht verloren.
Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass das Gesetz bei Beamten zwischen Straftaten unterscheide, die im aktiven Dienstverhältnis oder im Ruhestand begangen worden seien. Eine Zusammenrechnung von Freiheitsstrafen sei hier nicht zulässig, erklärte das OVG, das damit auf Beschwerde Deubels eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufhob. Für die uneidliche Falschaussage sei Deubel zu 16 Monaten Haft verurteilt worden - er bleibe damit unter der Grenze von zwei Jahren für Straftaten während des Ruhestands.
Deubel ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Der 71-Jährige hat die Hälfte seiner Strafe verbüßt und wurde auf Bewährung entlassen. Verurteilt wurde er wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Finanzierung des Nürburgring-Ausbaus. Der Ausbau kostete rund 330 Millionen Euro; als sich kein Privatinvestor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen. Deubel trat daraufhin 2009 als verantwortlicher Finanzminister zurück.