Deubel war jetzt in einem sogenannten Eilrechtsschutzverfahren vor dem Oberverwaltunsgericht Koblenz (OVG) zunächst erfolgreich. Er war wegen Untreue im Zusammenhang mit der Nürburgringaffäre und Falschaussagen im anschließenden Untersuchungsausschuss vom Verwaltungsgericht zu insgesamt zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
OVG hebt erstinstanzliches Urteil vorläufig auf
Das Land Rheinland-Pfalz hatte ihm daraufhin die Beamtenpension gestrichen und in einem ersten Gerichtsstreit auch Recht bekommen. Deubel klagte dagegen und bekam nun vor dem Oberverwaltungsgericht vorläufig Recht. Der Ex-Politiker habe bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens seine Rechte als Ruhestandsbeamter durch die Verurteilung nicht verloren, teilte das OVG am Freitag mit (Aktenzeichen: 2 B 11489/20.OVG). Begründung des Gerichts: Deubels Strafe teile sich auf Taten, die er als Beamter begangen habe und auf Taten begangen im Ruhestand auf.
Taten in aktiver Zeit und im Ruhestand begangen
Laut Beamtenrecht verlieren Staatsdiener ihre Pensionsansprüche, wenn sie in ihrer aktiven Zeit zu einer Strafe von einem Jahr oder im Ruhestand zu zwei Jahren verurteilt werden. In Deubels Fall war dieser wegen seiner im Ruhestand begangenen uneidlichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss zu 16 Monaten Haft verurteilt worden. Damit bleibe er unter der Grenze von zwei Jahren, so die OVG-Richter.
Ziehe man nun diese 16 Monate von der Gesamtstrafe von 27 Monaten ab, blieben für die Untreuehandlungen begangen in seiner aktiven Zeit als Minister noch elf Monate übrig. Auch hier bleibe der frühere Finanzminister dann unter der Grenze von einem Jahr. Damit entfalle die Rechtsgrundlage dafür, die Pension zu streichen, so das Oberverwaltungsgericht.
Gegen den Gerichtsentscheid kann das Land vorgehen.