Das 9-Euro-Ticket gibt es nicht mehr. Ab 1. September wird Bus und Bahnfahren wieder teurer und umständlicher. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Robert Michael)

Wichtige Änderungen

Aus für 9-Euro-Ticket, Sprit wird teurer: Das ändert sich im September in RLP

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch  (Foto: ARD-Hauptstadtstudio/Jens Müller )

Das 9-Euro-Ticket gibt's nicht mehr und die Energiepauschale wird ausgezahlt. Aber es ändert sich im September noch mehr in Rheinland-Pfalz. Hier die Übersicht:

1. 9-Euro-Ticket fällt weg
2. 300 Euro Energiepauschale wird ausgezahlt
3. Mehr Geld für Pflege-Beschäftigte
4. E-Rezept wird Pflicht
5. Sprit wird wieder teurer
6. Corona-Regeln ändern sich
7. Stärkere Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln

1. 9-Euro-Ticket fällt weg

Drei Monate neues Fahrerlebnis gehen zu Ende. Bus- und Bahnfahren ist zumindest vorerst wieder wie früher. Das 9-Euro-Ticket gibt's seit 1. September nicht mehr. Wer sich dennoch entscheidet, öfter Bus und Bahn zu nutzen, muss wieder höhere Preise zahlen und sich mit unübersichtlichen Tarifen rumschlagen.

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hatte schon zum 1. Juli die Preise für Tickets in Mainz und Wiesbaden erhöht. Zu spüren bekommen das die Fahrgäste erst jetzt, wo das 9-Euro-Ticket nicht mehr gilt und sie neue Fahrscheine kaufen müssen.

Bundesweit wurde das Ticket rund 38 Millionen Mal verkauft, mehr als 100.000 Mal in Rheinland-Pfalz. Eine Nachfolgeregelung gibt es bislang nicht, aber reichlich Vorschläge. Die rheinland-pfälzische Mobilitätsministerin Katrin Eder (Grüne) fordert eine bundeseinheitliche Lösung, für die der Bund Geld bereitstellen soll.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat am letzten Gültigkeitstag des 9-Euro-Tickets bekräftigt, dass an einem Nachfolgemodell gearbeitet werde. Im Deutschlandfunk sagte er, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) habe auch zugesagt, dafür Geld bereitzustellen.

2. 300 Euro Energiepauschale wird ausgezahlt

Es gibt Geld vom Staat - als Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise. Im September soll der im Frühjahr beschlossene 300-Euro-Bonus ausgezahlt werden. Alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die einer Beschäftigung nachgehen und Einkommenssteuer zahlen, erhalten die einmalige Energiepauschale.

Auch Auszubildende haben Anspruch auf die 300 Euro, genauso wie Minijobber, Leute im Bundesfreiwilligendienst oder Studenten im bezahlten Praktikum. Die Energiepauschale wird im September automatisch mit dem Gehalt ausgezahlt. Leider gibt es die 300 Euro aber brutto und nicht netto.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleiben davon im Schnitt 193 Euro netto übrig. Für Beschäftigte mit höherem Gehalt gehen mehr Steuern vom Bonus ab als bei Menschen mit niedrigen Einkommen. Selbstständige können die 300 Euro bei der Einkommensteuer-Vorauszahlung als Minderung geltend machen.

3. Mehr Geld für Pflege-Beschäftigte

Viele Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bekommen seit 1. September 2022 mehr Geld. Die Erhöhung der Gehälter sieht das Tariftreuegesetz vor. Demnach dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach einem gültigen Tarifvertrag bezahlen - oder die sich bei der Bezahlung an entsprechenden Tarifverträgen orientieren.

Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie ihre Angehörigen werden durch die höheren Gehälter sehr wahrscheinlich die monatlichen Kosten steigen.

4. E-Rezept wird Pflicht

Rezepte vom Arzt gibt es künftig nicht mehr nur in Papierform geben, sondern auch digital. Apotheken mussten sich die technische Ausstattung besorgen, denn: Ab September müssen sie in der Lage sein, E-Rezepte für Arzneimittel anzunehmen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Das E-Rezept kann dann beispielsweise über eine Smartphone-App an die jeweilige Apotheke übertragen werden. Wer kein Smartphone hat, kann sich den Rezeptcode aber auch auf Papier ausdrucken lassen. Möglich ist zudem, dass Apotheken Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte abrufen.

Für Arztpraxen gibt es noch keine Pflicht, elektronische Rezepte auszustellen. Das geschieht stufenweise. Los geht es in Schleswig-Holstein und der Region Westfalen-Lippe. Das bedeutet, die Menschen in Rheinland-Pfalz werden auf das E-Rezept noch warten müssen - vermutlich bis zum Jahreswechsel.

5. Sprit wird höchstwahrscheinlich wieder teurer

Wer in Rheinland-Pfalz auf das Auto angewiesen ist, für den ist der Fahrspaß seit September wieder erheblich getrübt oder einfach sehr teuer. Mit dem 9-Euro-Ticket läuft auch der Tankrabatt aus.

Das heißt, die für drei Monate gesenkte Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird wieder auf den normalen Steuersatz angehoben. Unabhängig von den üblichen Preisschwankungen dürfte damit Benzin wieder um etwa 30 Cent pro Liter und Diesel um rund 15 Cent pro Liter teurer werden.

6. Corona-Regeln ändern sich

Die derzeit gültigen Corona-Regeln sind bis zum 23. September befristet. Es steht jedoch schon fest, dass sie bis Ende September verlängert werden. Ab Oktober soll es neue, schärfere Regeln für Herbst und Winter geben. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr vor.

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sagte, "dass die Maske das Mittel der Wahl bleibt, um sich und andere zu schützen. Gerade mit Blick auf die kommende Erkältungssaison wird sie an Bedeutung zunehmen". Er begrüße zudem, dass das Bundeskabinett wie Rheinland-Pfalz auch erneuten Lockdowns und pauschalen Schulschließungen eine Absage erteilt hat.

7. Online-Lebensmittelhandel wird stärker überwacht

Durch eine Gesetzesänderung, die ab September gilt, soll der Einkauf von Lebensmitteln im Internet sicherer werden. Spätestens seit der Corona-Pandemie kaufen auch in Rheinland-Pfalz mehr Menschen alltägliche Lebensmittel online ein. Dabei gelten bisher andere Regeln als für den Supermarkt nebenan. Nun soll die Überwachung des Internethandels in diesem Bereich verbessert werden.

Die zuständigen Behörden dürfen Online-Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln anonym prüfen. Und wer online mit Lebensmitteln handelt, muss künftig innerhalb von 24 Stunden elektronisch Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten an die Behörden übermitteln, wenn dies verlangt wird. Das ist beispielsweise wichtig, wenn es Rückrufe von Lebensmitteln gibt, etwa wegen Salmonellen.

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