Geldscheine liegen auf einem Grundsteuer-Abgabenbescheid (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Jens Büttner)

Wichtige Änderungen im Überblick

Mindestlohn, Pfand, Corona-Tests: Das sind die Änderungen in RLP seit 1. Juli

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Sibille Lozano
Bild von Sibille Lozano, Redakteurin bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz (Foto: SWR)

Die zweite Jahreshälfte bringt den Menschen in Rheinland-Pfalz einige Neuerungen: Rente und Mindestlohn steigen, das Dampfen wird teurer und die Grundsteuererklärung steht an. Die Änderungen in der Übersicht.

1. Die Renten steigen
2. Der Mindestlohn wird erhöht
3. Supermärkte nehmen Elektroschrott
4. Pfandpflicht für Plastikflaschen
5. Liquids für E-Zigaretten werden teurer
6. Grundsteuererklärung wird fällig
7. Online-Verträge einfacher kündigen
8. Corona-Bürgertests nicht mehr kostenlos
9. EEG-Umlage entfällt

1. Die Renten steigen

Seniorinnen und Senioren dürfen sich freuen: Die Rentenanpassung fällt dieses Jahr so stark aus wie schon lange nicht mehr. Die Renten steigen im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. In Deutschland profitieren rund 21 Millionen Menschen davon, in Rheinland-Pfalz sind es rund 641.000. Grund sind die höheren Einnahmen der Rentenkasse: Trotz Corona gab es ein dickes Plus bei den beitragspflichtigen Löhnen.

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Deutliches Rentenplus zum 1. Juli Die Renten steigen kräftig - doch wie zukunftsfest ist das System?

Am 1. Juli sind die Renten so stark wie seit Jahrzehnten nicht gestiegen – um 5,35 Prozent in Westdeutschland. Gleichzeitig brodelt es im System: Immer weniger Menschen im Arbeitsleben finanzieren immer mehr Renten.

2. Der Mindestlohn wird erhöht

Schon im Januar wurde der Mindestlohn in Deutschland auf 9,82 Euro angehoben, jetzt steigt er auf 10,45 Euro. Ab Oktober soll er dann 12 Euro betragen. Die Erhöhung des Mindestlohns war im Bundestagswahlkampf ein zentrales Thema des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD). Nach Angaben der Bundesregierung bekommen über sechs Millionen Menschen den neuen Mindestlohn.

3. Supermärkte nehmen Elektroschrott

Praktisch: Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz können ab Juli ihre alten Elektrogeräte in Supermärkten und Discountern abgeben. Bedingung ist, dass Handys, Wasserkocher & Co. nicht größer als 25 Zentimeter sind. Auch Lebensmittelgeschäfte, die zeitweise Elektroware verkaufen und eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern haben, müssen Elektroschrott kostenlos annehmen. Gleiches gilt übrigens für Online-Händler.

4. Pfandpflicht für Plastikflaschen

Das Pfandsystem in Rheinland-Pfalz wird ausgeweitet: 25 Cent Pfand wird jetzt auch für Getränke in Einwegplastikflaschen oder Einwegdosen erhoben. Die Regelung gilt eigentlich schon seit Januar dieses Jahres, die Händlerinnen und Händler hatten allerdings eine Übergangsfrist bis Juli, um sie umzusetzen. Eine Ausnahme gibt es noch für Milch und Milchmischgetränke: Hier kommt die Pfandpflicht erst in zwei Jahren.

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5. Liquids für E-Zigaretten werden teurer

Raucherinnen und Raucher haben es im Geldbeutel bemerkt: Die Preise für Tabakprodukte wurden im Januar angehoben. Im Juli folgen die Preise für sogenannte Liquids, die in E-Zigaretten und in Tabakerhitzern genutzt werden. Auch sie werden mit der Tabaksteuer belegt - unabhängig davon, ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht. Die Steuer liegt bei 16 Cent pro Milliliter Liquid. Sie soll bis 2026 schrittweise auf 32 Cent steigen.

6. Grundsteuererklärung wird fällig

Seit dem 1. Juli müssen Hauseigentümer den Finanzämtern aktuelle Informationen über ihre Immobilien mitteilen. Abgefragt werden in Rheinland-Pfalz unter anderem die Grundstücksgröße, die Wohnfläche und die Immobilienart. Mit den Daten soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Der neue Satz soll ab 2025 erhoben werden. Für eine Antwort haben Hauseigentümer bis Ende Oktober Zeit. Verbraucherschützer kritisieren, die Frist für die Abgabe sei zu kurz. Das Land Rheinland-Pfalz schließt eine generelle Fristverlängerung aus.

7. Online-Verträge einfacher kündigen

Wer einen Vertrag online abschließt, kann ihn jetzt auch online kündigen - dafür müssen die Unternehmen auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton einrichten. Das gilt beispielsweise für Fitnessstudios, Online-Dienste oder Handyanbieter. Neu ist auch: Wenn am Telefon Energielieferungsverträge vereinbart werden, müssen sie schriftlich bestätigt werden. Das bedeutet: Es ist für Anbieter deutlich schwieriger, Verbraucherinnen und Verbrauchern telefonisch einen Vertrag unterzuschieben.

8. Corona-Bürgertests nicht mehr kostenlos

Seit dem 30. Juni ist die neue Corona-Testverordnung in Kraft. Für vulnerable Gruppen wird es weiterhin kostenlose Tests geben, auch für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Alle anderen müssen voraussichtlich eine Eigenbeteiligung von drei Euro pro Schnelltest zahlen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat bereits angekündigt, dass das Land die Kosten, die bislang der Bund getragen hat, nicht übernehmen wird.

9. EEG-Umlage entfällt

Mehr als 20 Jahre lang haben alle Stromkunden in Deutschland den Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert - und zwar über die sogenannte EEG-Umlage. Seit dem 1. Juli ist die Umlage, die zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde betrug, Geschichte. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs. Die Stromanbieter sind gehalten, die Einsparung in voller Höhe an die Kunden weiterzugeben.

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