Eine Frauenhand unterschreibt einen Arbeitsvertrag. Auch in RLP verdienen Frauen weniger als Männer. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Annette Riedl)

Wichtige Änderungen im Überblick

BAföG, Arbeitsverträge, Masern-Impfpflicht: Änderungen seit 1. August

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David Kirchgeßner
David Kirchgeßner ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz. (Foto: SWR)

Der August bringt den Menschen in Rheinland-Pfalz einige Neuerungen: Nicht nur die Energiepreise steigen, Arbeitgeber müssen bei Einstellungen transparenter sein und in Apotheken gibt es häufiger Nachahmerprodukte. Eine Übersicht.

  1. Versorger erhöhen Preise
  2. Gas-Notfallplan tritt in Kraft
  3. Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket enden
  4. Transparentere Arbeitsverträge
  5. Fußballstreaming wird teurer
  6. BAföG wird angehoben
  7. Masern-Impfpflicht wird verschärft
  8. Änderungen bei biologischen Arzneimitteln
  9. Nachhaltige Anlagen

1. Versorger erhöhen Preise

Obgleich die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entfallen ist, sind die Beschaffungskosten am Energiemarkt zuletzt extrem gestiegen und schwanken stark. Einige Versorger erhöhen daher zum 1. August ihre Preise. So heben beispielsweise die Technischen Werke Ludwigshafen (TWL) und die Koblenzer evm die Verbrauchspreise für Strom und Erdgas an. Auch der Energieversorger Süwag plant im August die nächste Preiserhöhung beim Strom.

In Trier erhöhen die Stadtwerke nach neun Jahren Preisstabilität die Preise für Trinkwasser. Gestiegene Kosten bei der Erneuerung und Instandhaltung des bestehenden Leitungsnetzes machten eine Preisanpassung notwendig, so die Stadtwerke.

2. Gas-Notfallplan

Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab diesem Monat weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Mit dem Plan will die EU Vorsorge treffen für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen dauerhaft unterbricht.

3. Neun-Euro-Ticket und Tankrabatt enden

Das Neun-Euro-Ticket und der Tankrabatt sind nur noch bis Ende des Monats gültig. Beides ist Teil der staatlichen Entlastungspakete, mit denen die gestiegenen Energie- und Spritpreise für Bürgerinnen und Bürger kompensiert werden sollen. Der Tankrabatt macht die Spritrechnung um 35 Cent pro Liter Benzin und rund 17 Cent pro Liter Diesel günstiger. Über eine Nachfolge des Neun-Euro-Tickets wird heiß diskutiert - vor allem über die dafür nötige milliardenschwere Finanzierung.

4. Transparentere Arbeitsverträge

Neue Arbeitsverträge müssen ab Monatsbeginn transparenter sein. Weil ein EU-Gesetz zu vorhersehbareren Arbeitsbedingungen in Kraft tritt, soll in neu aufgesetzten Verträgen eine Reihe von Rahmenbedingungen festgehalten sein - etwa, ob Überstunden ausbezahlt werden oder abzufeiern sind, wie lange eine eventuelle Probezeit dauert und bis wann genau bei befristeten Verträgen das Beschäftigungsverhältnis andauert.

5. Fußballstreaming wird noch teurer

Die Streaming-Plattform DAZN hebt zum zweiten Mal innerhalb eines guten halben Jahres ihre Preise deutlich an. Betroffen von der jüngsten Erhöhung, die zum 1. August greifen soll, sind Bestandskunden: Auch für die treuen Nutzer verdoppeln sich die Preise für ein Monatsabo von 14,99 Euro auf 29,99 Euro. Wer ein Jahresabo abschließt, zahlt 24,99 Euro pro Monat.

6. BAföG wird angehoben

Für Studierende, Auszubildende und Schüler, die BAföG bekommen, gelten ab 1. August zahlreiche Erleichterungen. Der Förderhöchstsatz wird von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat. Der Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, erhöht sich um elf Prozent von 325 Euro auf 360 Euro. Zudem erhalten Bafög-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro für die Heizperiode 2021/2022.

7. Masern-Impfpflicht wird verschärft

Kinder, die neu in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, müssen schon seit März 2020 einen Masern-Impfschutz nachweisen. Bis 31. Juli müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können ab 1. August vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Gegen ungeimpfte Angestellte können die Gesundheitsämter ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.

8. Änderungen bei biologischen Arzneimitteln

Ab dem 16. August erhalten Patienten, die bestimmte biologische Arzneimittel einnehmen, in der Apotheke nicht mehr das Originalmedikament, sondern ein Nachahmerprodukt. Diese sogenannten Biosimilars sind für die Krankenkassen billiger als die Original-Präparate. Sie werden hergestellt, wenn der Patentschutz eines biologischen Arzneimittels wegfällt. Biologische Arzneimittel werden etwa zur Behandlung von Krebs und Rheuma sowie bei der Hormonbehandlung zur Erfüllung von Kinderwunsch eingesetzt.

9. Nachhaltige Anlagen

Anlageberater müssen Kunden vom 2. August an nach ihren Präferenzen zum Thema Nachhaltigkeit befragen und Anlegern dann passende Angebote präsentieren. Hintergrund ist eine Richtlinie der EU.

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