Das Kabinett folgte damit dem Vorschlag von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), eine Übergangsfrist zu nutzen. Das bedeutet, die Menschen in Rheinland-Pfalz müssen vorerst in einigen Bereichen weiterhin eine Maske tragen. Das gilt etwa im Einzelhandel, in Krankenhäusern sowie in Bussen und Bahnen. Auch an allen weiterführenden Schulen im Land bleibt die Maskenpflicht auch am Platz für weitere zwei Wochen bestehen.
Weiterhin geltende Corona-Regeln in RLP
Überall dort, wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss überwiegend keine Maske mehr getragen werden. An den Schulen wird weiterhin zweimal die Woche anlasslos getestet. Auch die Regeln für Großveranstaltungen bleiben bestehen.
Seit 1. März keine Testpflicht in Krankenhäusern Corona-Regeln: Was gilt noch in Rheinland-Pfalz?
Corona beherrscht immer weniger den Alltag in Rheinland-Pfalz. Eine Maskenpflicht gibt es nur noch für Besucher in medizinischen Einrichtungen - noch bis zum 7. April.
Früheres Freitesten ab 20. März möglich
Entfallen müssen aber wegen der Vorgaben des Bundesrechts bereits zum 20. März Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen. Auch die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson wieder freizutesten, wird dann um zwei Tage kürzer. "Fällt beispielsweise Dienstags der Corona-Test positiv aus, so ist bereits am Montag darauf eine Freitestung möglich", erklärte Hoch.
Ursprünglich war geplant, dass am kommenden Montag ein Großteil der noch gültigen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden sollte. Doch die Zahl der Corona-Infektionen steigt rasant. Zwar ist die Lage laut Hoch in den Krankenhäusern stabil: "Wir registrieren jedoch, dass immer mehr Menschen, die auch in diesen Einrichtungen arbeiten, selbst erkranken und ausfallen. Die Betreuung von Patientinnen und Patienten lastet somit auf den Schultern von wenigen Menschen, die ohnehin in zwei Jahren Pandemie über ihre eigenen Grenzen hinaus geschuftet haben. Wir alle müssen ihnen eine Verschnaufpause verschaffen."
Hintergrund ist, dass das derzeitige Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen dann nur Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV erhalten bleiben. Es ist für die Landesparlamente aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen möglich, die Rheinland-Pfalz nun nutzt.
Experten: Weiterer Anstieg der Corona-Zahlen
Die Modellierer des Fraunhofer Instituts ITWM hatten Ende letzter Woche neue Prognosen vorgelegt. Demnach gehen die Experten von einem weiteren Anstieg der Zahlen aus - sowohl bei den Infektionen, als auch bei der Hospitalisierungsrate. Grund dafür seien zunehmend mehr Kontakte der Menschen und die Ausbreitung der Omikron-Subvariante BA.2.
"Wir beobachten die Entwicklung sehr genau", so der Minister. Hoch zeigte sich gleichzeitig überzeugt, dass die vorhandenen Impfstoffe wirksam seien und die Weiterentwicklung der Vakzine auch auf mögliche weitere Varianten in der Zukunft anschlagen würden.