Die geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung gilt zunächst vom 1. bis 14. März. Die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen sehen vor, dass neben den Friseuren von Montag an auch andere Geschäfte und Dienstleister wieder öffnen dürfen:
- Fußpflege mit Abstand und Maske ist nach Terminvereinbarung möglich.
- Zoos und botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen öffnen. Innenbereiche bleiben geschlossen. Besucher müssen Tickets vorab buchen. Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten weiterhin.
- Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter und Baumärkte - allerdings nur im Außenbereich und beschränkt auf "gartencenter-typisches Sortiment", wie Pflanzen, Gartengeräte oder Dünger.
- Fahrschulen können wieder praktischen Unterricht anbieten, wenn Fahrlehrer und -schüler eine medizinische Maske tragen.
- an Musikschulen ist Einzelunterricht unter Einhaltung des Abstandsgebots wieder möglich. Gesang und das Spielen auf Blasinstrumenten bleiben weiter untersagt.
- Bibliotheken und Archive dürfen für einzelne Besucher mit Termin öffnen.
- Läden dürfen nach vorheriger Terminvergabe auch einzelne Kunden in ihre Räume lassen, um beispielsweise Kleidung anzuprobieren. Beim "Termin-Shopping" darf aber immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten.
Gaststätten und Restaurants bleiben zu
Nach wie vor geschlossen bleiben Restaurants, Kneipen und Diskotheken. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) rechnet damit, dass beim nächsten Corona-Gipfel der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März ein "Perspektivplan" für Öffnungen beschlossen wird. Nach den Schulen und Kitas sowie den Friseuren gehe es nun zuerst um Perspektiven für den Einzelhandel und die Kultur. Ebenso werde man über Gastronomie im Außenbereich und die Öffnung von Hotels und Ferienwohnungen sprechen.

Dreyer sprach sich in der "Bild am Sonntag" dafür aus, Gaststätten, Museen und Geschäfte im Frühling und Sommer die Öffnung zu erlauben, wenn sie bei Kunden Schnelltests durchführten. "Mit Schnelltests kann ein privater Veranstalter oder Gastgeber, egal ob er eine Gaststätte, einen Laden oder ein Museum betreibt, sicherstellen, dass von seinen Kunden kaum Ansteckungsgefahr ausgeht, und damit sein Gewerbe wieder betreiben", so Dreyer. Dies müsse unter strengen Auflagen passieren.
Corona-Schutzimpfungen sind in Rheinland-Pfalz von Montag an auch für Erzieherinnen, Tageseltern, Grundschul- und Förderschullehrer sowie eine Reihe anderer Berufsgruppen möglich. Dazu zählen zum Beispiel Hebammen, Personal aus therapeutischen Praxen, Mitarbeiter körpernaher medizinischer Dienstleistungen wie etwa Podologen, Beschäftigte in Reha- und geriatrischen Klinken sowie das Personal von Hausnotrufen und im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Verschärfte Regeln für Grenzverkehr
Außerdem hat Frankreich angesichts des verstärkten Auftretens gefährlicher Corona-Varianten in seinem an Rheinland-Pfalz und das Saarland angrenzenden Département Moselle die Einreiseregeln für diese Region leicht verschärft. Grenzgänger, die hier nicht aus beruflichen Gründen einreisen wollen, müssen von diesem Montag an einen negativen PCR-Test vorlegen.
Ab Dienstag gelten wiederum verschärfte Regeln für die Einreise aus dem Département Moselle nach Deutschland. Diese Verschärfungen waren angekündigt worden, nachdem das Robert Koch-Institut (RKI) die französische Region als Coronavirusvarianten-Gebiet eingestuft hatte.