In Rheinland-Pfalz bleibt die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Bussen und Bahnen weiter bestehen. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Corona-Verordnung des Landes hervor, die ab Sonntag (26. Juni) für vier Wochen verlängert wird.
Aktuelle Informationen Corona-Tests kosten künftig drei Euro
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Auch weiter Maskenpflicht in Heimen
In Alten- und Pflegeheimen gilt ebenfalls weiterhin eine Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher, wenn der Abstand zu den Bewohnern kleiner als 1,5 Meter ist.
Zudem behält das Land die Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen bei. Besucher müssen demnach weiterhin vor dem Betreten der Einrichtung einen negativen Corona-Test vorlegen.
Die aktuelle, die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung, wird damit um rund einen Monat bis zum Samstag, den 23. Juli, verlängert.