Seit Ende Januar gelten in Deutschland strengere Regeln für Einreisende aus Ländern, die als Hochrisikogebiete eingestuft werden. So gilt für diese Länder eine Testpflicht bereits vor der Einreise. Doch wie ist die Lage an den rheinland-pfälzischen Grenzen?
Einreise nach Rheinland-Pfalz
Ab dem 2. März gilt für die französische Region Moselle die Einstufung als Virusvariantengebiet. Hintergrund ist die dort sehr starke Ausbreitung der in Südafrika erstmals festgestellten, hochansteckenden Virus-Mutation. Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Auch ein Corona-Schnelltest ist möglich. Es dürfen nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Der grenzüberschreitende öffentliche Nahverkehr wird gestoppt, weil ab Dienstag auch ein Beförderungsverbot gilt.
Belgien und Luxemburg sind derzeit als einfache Risikogebiete eingestuft (Stand 15.2.2021). Reisende müssen vor dem Grenzübertritt lediglich eine Online-Anmeldung durchführen. Zudem müssen alle Personen ab sechs Jahren dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Coronatest vorlegen.
Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Die Testpflicht entfällt beispielsweise, wenn man sich weniger als 24 Stunden in den genannten Ländern aufgehalten hat oder für weniger als 72 Stunden Verwandte ersten Grades beziehungsweise den Ehepartner besucht hat. Auch Beschäftige im Waren- oder Personenverkehr sind davon ausgenommen.
Während diese Einreisebestimmungen bundesweit gelten, liegen die Quarantäneregeln im Ermessen der Länder. In Rheinland-Pfalz gilt die Verpflichtung: "sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern."
Grenzpendler
Anders sieht das bei Grenzpendlern, also Menschen, die im benachbarten Ausland arbeiten, aus. Diese müssen ihre Einreise lediglich online anmelden, ein negativer Corona-Test ist ebensowenig nötig wie eine Quarantäne.
Tagespendler
Ebenso wie die Testpflicht entfällt auch die Einreiseanmeldung, wenn man sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist. Die Landesregierung appelliert jedoch an alle Bürgerinnen und Bürger "auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten und genau zu prüfen, ob eine Reise aus privaten Zwecken momentan wirklich dringend erforderlich ist." So gelten Ausflüge in die angrenzenden Länder zum Einkaufen und Tanken als nicht dringend erforderlich.
Einreise nach Frankreich
Seit dem 24. Januar gilt: Einreisende aus EU-Staaten müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind Mitarbeiter im Warenverkehr.
Deutsche, die nach Frankreich reisen, müssen zudem natürlich die dortigen Corona-Bestimmungen einhalten. Dazu gehört neben den Abstands- und Hygienegeboten auch das Mitführen eines gültigen Ausweis-Dokuments. Zwischen 18 Uhr und 5 Uhr gilt eine allgemeine Ausgangssperre. Eine Maskenpflicht besteht für Personen ab 11 Jahren in allen öffentlichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Einreise nach Luxemburg
Weniger restriktiv als in Frankreich sind die Einreiseregelungen in Luxemburg. Alle Bewohner des Schengenraums dürfen ohne Weiteres in das Großherzogtum einreisen - "unabhängig vom Zweck des Aufenthalts und nicht nur zwecks Rückkehr an ihren Wohnsitz." Für deutsche Staatsbürger gibt es also weder Einschränkungen bei der Einreise noch eine vorgeschriebene Quarantäne.
Ausnahmen gibt es lediglich für Flugreisende: Diese müssen vor Antritt des Flugs einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist.
In Luxemburg dürfen sich im öffentlichen Raum höchstens zehn Personen treffen, ab vier Personen besteht eine Maskenpflicht. Diese gilt auch in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Einreise nach Belgien
Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor Reisen nach Belgien, das Land ist aufgrund der Infektionszahlen als Risikogebiet eingestuft.
Umgekehrt gilt Deutschland in Belgien derzeit als rote Zone (Stand: 26.2. 2021). Personen, die aus einer solchen Zone nach Belgien einreisen, müssen einen negativen PCR-Test mitführen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich umgehend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und dann in Belgien testen lassen.
Reisehinweis des Auswärtigen Amtes für Belgien
Nicht notwendige Einreisen sind verboten
Nicht-essentielle Einreisen nach Belgien sind zunächst bis zum 1. April verboten. Nur notwendige Reisen sind zugelassen. Darunter fallen berufliche Reisen für EU-Bürger, Reisen zum Besuch des Partners/der Partnerin, die nicht im gleichen Haushalt leben, Reisen aus medizinischen Gründen, Transitfahrten und Fahrten im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs.
Um die Notwendigkeit der Einreise nachzuweisen, muss eine ausgedruckte oder elektronisch gespeicherte "ehrenwörtliche Erklärung" mitgeführt werden. Zusätzlich müssen Reisende bzw. Rückkehrende nach Belgien 48 Stunden vor Ankunft ein so genanntes Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder für weniger als 48 Stunden nach Belgien kommen.
Die persönlichen Kontakte sind im Nachbarland genau wie in Deutschland auf maximal eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes begrenzt. Beim Einkaufen sowie in öffentlichen Einrichtungen gilt eine Maskenpflicht. Für einzelne Regionen gelten Sonderregeln.