Infizierte müssen Maske tragen

Seit Samstag keine Corona-Isolationspflicht mehr in RLP

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In Rheinland-Pfalz ist die Isolationspflicht für Corona-Infizierte seit Samstag aufgehoben. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die entsprechende Änderung der Verordnung hatte das Kabinett am Dienstag beschlossen. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte sich jüngst schon dafür ausgesprochen, die Pflicht zur fünftägigen Quarantäne für Corona-Infizierte abzuschaffen.

Gesundheitsminister: Herbstwelle ist vorbei

"Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar", erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nach Beratungen im Kabinett. "Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist." Dies zeige, dass die Bevölkerung verantwortungsvoll mit der Situation umgehe. "Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz."

Maskenpflicht für positiv getestete Menschen

Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant "faktisch trotzdem nicht möglich", erklärte das Gesundheitsministerium. Kinder seien in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit.

Positiv getestet - und trotzdem zur Arbeit

Änderungen gelten damit auch für Arbeitnehmer. Von kommender Woche an müssen positiv getestete Arbeitnehmer ohne Krankheitssymptome nun grundsätzlich wieder zur Arbeit gehen. Wer sich krank fühle, müsse sich vom Arzt krankschreiben lassen, sagte Hoch. Er betonte, dass weiter der Grundsatz gelte: "Wer krank ist, bleibt daheim." In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Bereichen gilt für positiv getestete Personen aber grundsätzlich weiter ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, von dem in bestimmten Ausnahmefällen abgewichen werden darf.

DGB befürchtet zunehmenden Druck für Arbeitnehmer

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wurde die Entscheidung mit Skepsis aufgenommen. "Wir hoffen, dass die Aufhebung der Isolationspflicht nicht dazu führt, dass Beschäftigte denken, sie müssten auch wieder direkt am Arbeitsplatz erscheinen, sofern die Symptome nur schwach sind", erklärte die Landesvorsitzende Susanne Wingertszahn. Vor allem in Branchen mit Personalmangel könnte der Druck entstehen, trotz Infektion zu arbeiten. Aber "Menschen mit Infektionskrankheiten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen".

Kritik von der Deutschen Stiftung Patientenschutz

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorgehen ebenfalls. Die Abschaffung dieser klaren Regel von einer Minderheit der Länder sei brandgefährlich für Leib und Leben der verletzlichen Menschen. Monat für Monat würden 4.000 Menschen an dem Virus sterben, so die Stiftung. Entgegengesetzt fiel dagegen die Reaktion der Freien Wähler im Landtag aus: Diese begrüßten den Beschluss. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helge Schwab sprach von einem "folgerichtigen Schritt".

Bundesweit keine einheitliche Regelung

Ursprünglich hatte Gesundheitsminister Hoch die Bedingung gestellt, dass alle Länder von der Isolationspflicht abrücken. Das scheint aber derzeit nicht möglich zu sein. Einige Bundesländer halten weiterhin an der Isolationspflicht fest. Bayern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg dagegen hatten die Isolationspflicht bereits aufgehoben. Das hatte dazu geführt, dass Pendler, die in Rheinland-Pfalz arbeiten, zu Hause bleiben mussten, auch wenn in ihrem Heimatbundesland keine Isolationspflicht mehr existiert.

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