Christian Baldauf (CDU) im Landtag (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

CDU reicht Antrag ein

U-Ausschuss zur Flutkatastrophe könnte im Herbst starten

Stand

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat am Dienstag ihren Antrag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe eingereicht. Es gebe ein großes öffentliches Interesse, die Abläufe aufzuklären.

"Es geht uns darum, Licht ins Dunkel bringen", wie es zu der schlimmen Tragödie in der Flutnacht gekommen sei, sagte CDU-Fraktionschef Christian Baldauf bei der Vorstellung des Antrags für den parlamentarischen U-Ausschuss. "Es darf niemand mehr im Schlaf sterben, weil Meldeketten oder Warnsysteme nicht richtig funktioniert haben", forderte Baldauf.

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Der Landtag soll in seiner Sitzung am 21./22. September über den Antrag der CDU entscheiden. Ein Fünftel - also 21 - der Landtagsabgeordneten muss zustimmen, damit der U-Ausschuss eingesetzt werden kann. Die CDU rechnet fest mit der nötigen Stimmenzahl, da sie 31 Fraktions-Mitglieder hat. Der Antrag sei aber auch an die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie an die Freien Wähler weitergeleitet worden. Die CDU hofft, dass sie sich dem Antrag anschließen.

Untersuchung soll drei Phasen beleuchten

Der Antrag sieht vor, die Untersuchung in drei Phasen zu unterteilen. Phase eins betrifft die Tage vom 10.07.- 13.07, also vor der Flutkatastrophe mit mehr als 130 Toten. Hier soll herausgearbeitet werden, welche Informationen der Landesregierung, ihren nachgeordneten Behörden sowie den Kommunen im Vorfeld vorlagen, wie sie bewertet wurden und welche Warnungen und Maßnahmen daraus abgeleitet wurden.

In Phase zwei geht es darum, die Abläufe am 14.07. und 15.07. zu beleuchten, als die Katastrophe hereinbrach. Die dritte Phase umfasst den Zeitraum vom 16.07. bis 06.08.. Laut CDU könnte der Untersuchungsausschuss nach den Herbstferien seine Arbeit aufnehmen.

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U-Ausschuss mit mehr Möglichkeiten als Enquete-Kommission

Der Landtag hat bereits beschlossen, eine Enquetekommission einzusetzen, unter anderem um Konsequenzen aus der Katastrophe herauszuarbeiten. Bis 2023 soll die Kommission einen Bericht mit Empfehlungen etwa zum Hochwasserschutz vorlegen. Warum die CDU zusätzlich einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, begründet sie mit der unterschiedlichen Ausrichtung.

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Während die Kommission darüber berate, welche Konsequenzen in Bereichen wie Hochwasser oder Katastrophenschutz aus dem Geschehen zu ziehen seien, gehe es in dem Untersuchungsausschuss um eine rückblickende Einordnung der Ereignisse und darum, wer politisch für Fehler verantwortlich sei. Der Ausschuss kann etwa Zeugen vorladen sowie Akten und Urkunden einsehen. Er gilt als das schärfste Schwert der Opposition. Schon wenige Tage nach der Flut hatte auch die AfD-Fraktion im Landtag einen Untersuchungsausschuss gefordert.

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Schon länger laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den krankgeschriebenen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen in der Flutnacht - und damit um die Frage, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können.

Pföhler hat inzwischen einen Antrag auf dauerhafte Dienstunfähigkeit gestellt. Er hatte dazu aufgerufen, die Ereignisse während der Sturzflut besonnen zu beurteilen.

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