Seit 1. Juli dürfen Gruppen gemeinsam Cannabis in RLP anbauen. Dafür brauchen sie eine Lizenz.

Schon mehr als ein Dutzend Vereine in RLP

Cannabis Social Clubs dürfen ab Juli starten

Stand

Seit 1. Juli ist es in Cannabis Social Clubs (CSCs) erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. Voraussetzung ist die Gründung eines Vereins und die Beantragung einer Lizenz.

Die Vereine heißen etwa Cannabis Gold RLP (Trier) oder Cannabis Club Green Love (Lambsheim). 17 solcher Vereine sind im Registerportal der Länder für Rheinland-Pfalz bislang eingetragen. Die Anzahl steigt stetig - vor rund einem Monat sind dort noch fünf weniger zu finden gewesen.

86 Interessenten für Cannabis-Clubs in RLP registriert

Die Lizenzen für den Cannabis-Anbau erteilt in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Der Behörde lägen aktuell 86 Interessenbekundungen vor, teilte das Ministerium mit. Sobald ein Antrag dann vorliegt, hat das LSJV drei Monate für die Bearbeitung Zeit. Pro 6.000 Einwohner in einem Landkreis und in einer kreisfreien Stadt werde es höchstens eine Anbauvereinigung geben.

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Bereits bestehende Vereine haben sich darauf vorbereitet, am 1. Juli ihren Antrag einzureichen, so verlieren sie keine weitere Zeit. Der CSC Rhoihesse in Wörrstadt beispielsweise hat nach eigenen Angaben den Antrag bereits fertig. Der Verein sei seit Januar eingetragen. Jetzt warte man nur noch auf den Startschuss.

Herausforderungen für Club-Gründer und Behörden

Die Auflagen für CSCs sind hoch: Es muss unter anderem auf Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen geachtet werden und es darf nicht mehrere Clubs in einem Gebäude geben. Jugendschutz sowie Suchtprävention müssen gewährleistet werden und die Inhaltsstoffe regelmäßig kontrolliert. Bei Missachtungen drohen hohe Geldstrafen. Das LSJV soll einmal jährlich Kontrollen bei den Anbauvereinigungen durchführen, dazu müssen die "entsprechenden Ressourcen" erst aufgebaut werden, erklärt das Landesamt.

Finanzierung als Hauptproblem für Cannabis Social Clubs

Neben den bürokratischen Hürden seien für CSCs die Finanzierung des Gebäudes, notwendige Umbauten und hohe Stromkosten ein Problem. Über Mitgliedsbeiträge sei das kaum zu decken, sagt Fynn von Kutzschenbach, der in Hessen und Mainz je einen Verein gegründet hat. Hier seien andere Gesellschaftsformen, etwas gemeinnützige GmbHs sinnvoller, als das jetzige Recht es vorsieht, meint er. Denn diese hätten bessere Liquiditäten gegenüber Banken.

Mehraufwand durch Cannabis-Gesetz und Kritik

Auch von Behördenseiten gibt es Kritik am jetzigen Gesetz. Zwar gilt ein "Kiffer-Tourismus" der Bürger und Bürgerinnen aus Nachbarländern als unwahrscheinlich, weil der Verkauf nach wie vor verboten bleibt. Mit der Legalisierung des Konsums und dem Privatanbau seit 1. April 2024 und den CSCs ab 1. Juli kommt auf kommunale Behörden allerdings Mehraufwand durch Kontrollen zu.

Drogenexperte Jörn Patzak sagte im Gespräch mit dem SWR außerdem, dass der Schwarzmarkt nicht zurückgedrängt und der Jugendschutz durch das jetzige Gesetz nicht zwingend verbessert würden. Dabei könnten Fachgeschäfte in Modellregionen helfen. Diese sollen in der zweiten Phase des Cannabis-Gesetzes zugelassen werden. Das muss allerdings noch mit dem EU-Recht abgeglichen werden. 

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