Experten fordern Reform des Cannabis-Grenzwertes bei Autofahrern (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Peter Endig)

Deutscher Verkehrsgerichtstag

Verkehrsexperten fordern Reform bei Cannabis-Grenzwerten

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Tanja Praschak

Wer kifft und dann Auto fährt, riskiert hohe Strafen - auch dann, wenn der Cannabis-Konsum schon länger her ist. Experten fordern eine Reform des Gesetzes.

Wer bekifft Auto fährt, gilt bislang als fahruntüchtig, wenn die Droge im Blut schon gering nachgewiesen wird. Der Grenzwert liegt bei einem Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) des Cannabis-Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut. Ein Wert, der auch nachgewiesen werden kann, wenn der Autofahrer schon lange nicht mehr "high" war und der Konsum Tage zurückliegt.

Die Strafen beim Überschreiten des Grenzwertes sind hoch. Einige Experten fordern deshalb eine Reform des Gesetzes - bevor der Handel mit Cannabis in Deutschland legalisiert wird. Das ist auch Thema beim Deutschen Verkehrsgerichtstag, der noch bis Freitag in Goslar stattfindet.

Abends Cannabis geraucht - am nächsten Tag war Führerschein weg

Ein Betroffener, Marco, ist nun seit über einem Jahr nur noch zu Fuß unterwegs. Sein Führerschein wurde ihm abgenommen, weil er bei einer Fahrzeugkontrolle mit vier ng/ml THC im Blut erwischt wurde.

Marco ist seit mehr als einem Jahr ohne Auto unterwegs (Foto: SWR)
Marco ist seit mehr als einem Jahr ohne Auto unterwegs

"Also ich hatte am Tag zuvor geraucht. Vorm Schlafengehen. Mir war klar, dass der Urintest positiv war, weil der zeigt ja nur an, dass man konsumiert hat und nicht ob man aktiv berauscht ist", erklärt Marco, der inzwischen nach eigener Angaben kein Cannabis mehr konsumiert.

Seine Strafe: Einen Monat lang Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg. Doch weil das Vergehen zusätzlich noch der Führerscheinstelle gemeldet wird, folgt dann in der Regel noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die habe es in sich, hat auch Marco schon oft gehört. Sein Anwalt empfahl ihn, unbedingt ein Urinscreening durchzuführen, um dem Prüfer bei der MPU belegen zu können, dass er seitdem keinen Joint mehr geraucht hat.

"Ansonsten fallen die meisten eigentlich durch", schildert auch der Koblenzer Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ingo Fromm, "ohne einen Nachweis, dass man ein Jahr lang kein Cannabis konsumiert hat, wird es schwierig die MPU zu bestehen."

Anwalt sieht Angemessenheit bei THC-Grenzwert nicht gewahrt

Ein langer Weg also zurück zum Führerschein, findet Fromm. Die meisten seiner Klienten würden die Fahrerlaubnis im Schnitt für zwei Jahre verlieren.

"Ich kann absolut nachvollzeihen, dass quasi Vollgedrönte im Straßenverkehr nicht rumfahren oder Abhängige von Drogen", betont Fromm. "Andererseits muss man natürlich die Angemessenheit wahren. Bei Personen, die im Bereich 1,5 Nanogramm pro Milliliter im Blut haben, ist nur selten eine Beeinträchtigung vorhanden." Außerdem seien die Konsequenzen im Vergleich zu Menschen, die mit Alkohol im Blut erwischt werden, nicht vergleichbar. Eine MPU stehe bei Menschen, die mit Alkohol Auto fahren in der Regel erst bei 1,6 Promille an. "Das sind dann schon schwer alkoholisierte Menschen", so Fromm. Bei einem Nanogramm pro Milliliter THC seien die meisten seiner Klienten nicht beeinträchtigt.

Auch Grenzwertkommission hat Zweifel

Fromm fordert, dass der Grenzwert so angepasst wird, dass nur die ihren Führerschein verlieren, die auch wirklich eine Gefährdung im Straßenverkehr waren.

Marco hat inzwischen über 2.000 Euro ausgegeben: Für einen Verkehrsrechtsanwalt, für einen MPU-Vorbereitungskurs und 720 Euro für mehrere Urinscreenings: "Ich für meinen Teil war nüchtern, der Führerschein ist weg, ich bin mehrere tausend Euro los, das sollte nicht so bleiben."

Fromm erzählt, dass seine Klienten im Schnitt bis zu 3.000 Euro ausgegeben hätten, um den Führerschein wieder zurückzubekommen. Auch die MPU würden jedes Mal erneut etwas kosten.

Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Grenzwertkommission hat Zweifel an der Regelung. Aus den Studien, die bisher dazu vorliegen, könne man durch den Grenzwert nicht eindeutig auf eine Fahruntüchtigkeit schließen, so die Kommission in ihrer letzten Stellungnahme.

Außerdem werde das Fahren unter Alkoholeinfluss allgemein als deutlich risikoreicher angesehen als unter Cannabiseinfluss. Das Unfallrisiko nehme mit steigender Blutalkoholkonzentration eindeutig zu.

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