Aber nicht nur Masken müssen in einigen Bereichen noch getragen werden, auch Corona-Tests sind zum Beispiel in Krankenhäusern verpflichtend. Werden diese beim Betreten des Hauses nicht nachgewiesen oder verweigert, können 250 Euro fällig werden. Auch wer seinen Personalausweis oder Pass beim Betreten eines Krankenhauses nicht vorlegt, kann mit einer 250-Euro-Strafe belegt werden. Dies regelt der aktuelle Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Darin finden sich insgesamt zwölf mögliche Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden können: Von einem Verstoß gegen die Maskenpflicht (50 Euro) und die Testpflicht (250 Euro) bis hin zu nicht rechtzeitigem oder korrektem Umsetzen der "Pflicht zur Absonderung oder Testung" (1.000 Euro) bei Corona-Infizierten. Sollten Bürger wiederholt oder sogar vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, müssen sie doppelt so tief in die Tasche greifen.
Polizei unterstützt kommunale Ordnungsämter
"Wie geahndet wird, obliegt den kommunalen Ordnungsdiensten", teilte Sonja Bräuer, Sprecherin des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, auf SWR-Anfrage mit. Das Land gebe nur Auslegungshinweise, schreibe also den Kommunen nicht vor, wie sie ahnden sollen. Die Polizei unterstütze die kommunalen Vollzugsdienste dabei, die Verbote und Beschränkungen zu überwachen.