Gäste sitzen an einem Tisch in einer Kneipe. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)

Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen

Dreyer: Großteil der Corona-Maßnahmen in RLP fällt bis 20. März

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch  (Foto: ARD-Hauptstadtstudio/Jens Müller )

Bund und Länder haben beschlossen, die Corona-Beschränkungen stufenweise zu lockern. Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mitteilte, sollen auch in Rheinland-Pfalz ab Freitag die ersten Beschränkungen wegfallen.

Wir haben "drei Schritte vereinbart, um wieder Richtung Normalität zu gehen", sagte Dreyer nach den Beratungen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die allermeisten Corona-Schutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz werden demnach bis zum Frühlingsanfang am 20. März wegfallen. Lockerungen seien nun möglich und berechtigt, weil der Scheitelpunkt der Omikron-Welle erreicht sei, so die Ministerpräsidentin. Erwartet würden nun sinkende Infektionszahlen.

Ab Freitag wird 2G-Regel im Einzelhandel aufgehoben

Am kommenden Freitag wird laut Dreyer die 2G-Regelung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel aufgehoben. "Man kann dann wieder ganz normal einkaufen im Einzelhandel", sagte die Ministerpräsidentin. Die Maskenpflicht bleibe aber bestehen. Empfohlen werden demnach FFP2-Masken. Von Freitag an fallen zudem die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte komplett weg.

Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen dagegen bestehen. Treffen mit Nicht-Geimpften sind weiter auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Menschen aus einem anderen Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre sind weiterhin ausgenommen.

Erleichterungen für Gastronomie und Hotels ab 4. März

Ab dem 4. März wird es Erleichterungen für die Gastronomie und das Hotelgewerbe geben. Dann gilt dort wieder die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt haben Geimpfte, Genesene und Getestete. Auch Clubs und Diskotheken können ab dem 4. März wieder öffnen - unter 2G-Plus-Bedingungen. Fußballspiele und andere Großveranstaltungen sollen dann mit deutlich mehr Zuschauern stattfinden können als bisher erlaubt.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist dann eine Auslastung von maximal 60 Prozent der jeweiligen Kapazität zulässig, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig. Zugelassen sind dabei höchstens 25.000 Zuschauende.

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Zum Frühlingsanfang fallen fast alle Beschränkungen weg

Am 20. März werden dann nach Dreyers Angaben die meisten verbliebenen Anti-Corona-Maßnahmen auslaufen, wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Dazu gehörten die Testpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Pflicht. Die Ministerpräsidentin erklärte: "Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten."

Dreyer ließ aber offen, ob mit den Lockerungen auch große Volksfeste wieder geplant werden könnten. Sie riet den Verantwortlichen, mit ihren Vorbereitungen noch einige Wochen zu warten.

Dreyer: Wir setzen einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent um

Die Ministerpräsidentin betonte erneut, wie wichtig der Schutz durch die Corona-Impfungen sei. Ungeimpfte Personen, über 60-Jährige sowie Menschen mit Grunderkrankungen trügen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch eine Omikron-Infektion. "Diese werden sich nach Ansicht des Expertenrats bei den Lockerungen wieder vermehrt infizieren und erkranken", warnte Dreyer. Sie rief deshalb die 2,8 Millionen ungeimpften Menschen dieser Altersgruppe auf, sich impfen zu lassen.

Zudem kündigte Dreyer an, die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Rheinland-Pfalz konsequent umzusetzen. Ab dem 15. März müssen Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wer den Nachweis nicht erbringt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Betretungsverbot für die Arbeitsstätte rechnen.

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