Von Mittwoch an gilt eine neue Corona-Verordnung im Land, die für viele Branchen Lockerungen bringt. Dass aber die Regeln für Bordelle nicht gelockert wurden, kritisierte der Unternehmerverband Erotikgewerbe. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Rheinland-Pfalz sich querstelle, teilte der Verband mit. Bordelle dürften inzwischen in elf Bundesländern wieder öffnen.
Der Frankfurter Anwalt des Verbands, Michael Karthal, sagte dem SWR, ein Bordellbetreiber aus Trierweiler habe jetzt beim Verwaltungsgericht in Mainz Klage gegen das Öffnungsverbot eingereicht. Der Anwalt argumentiert, dass das Verbot gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz verstoße. So dürften Fitnessstudios öffnen, während Bordelle geschlossen blieben, obwohl der Ausstoß an Aerosolen in beiden Fällen vergleichbar sei.
Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht
In Bayern, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin seien Klagen gegen Bordellschließungen wegen Corona-Verordnungen erfolgreich gewesen, sagte Karthal. Andere Bundesländer wie Sachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein hätten entschieden, Bordelle wieder zu öffnen.
Auch Prostituierte kritisierten die Landesregierung für die Verlängerung des Bordellverbots. In Berlin und Bayern seien die Bordelle seit mehr als einem Monat wieder offen und es gebe keine Anzeichen, dass deshalb die Corona-Infektionszahlen gestiegen seien, sagte Johanna Weber vom Berufsverband der Sexarbeiter. Das liege auch an den strengen Hygienekonzepten vor Ort, die man in Rheinland-Pfalz problemlos übernehmen könne.
Verband: Hygieneregeln ließen sich in Bordellen gut umsetzen
In Rheinland-Pfalz gibt es laut Weber zudem nicht sehr viele Saunaclubs, keine Reeperbahn und keine Großbordelle. Um so verwunderlicher sei es, dass das Land sich ausgerechnet hier so standhaft weigere, Bordelle wieder zu öffnen.
Weber kritisiert außerdem, dass Rheinland-Pfalz einerseits Bordelle geschlossen hält, andererseits aber die Dienstleistung der Prostituierten erlaubt. Prostituierte dürfen Kunden in ihren privaten Wohnungen oder in Hotels besuchen und ihre Dienstleistung dort anbieten. In Bordellen sei das aber verboten. In Bordellen ließen sich Hygieneregeln aber viel besser umsetzen und kontrollieren als in den Wohnungen der Kunden oder in Hotelzimmern, sagte Weber.
Zweifel an nahtloser Kontaktverfolgung bei Infektionsfällen
Rheinland-Pfalz hatte im Juni geplant, als erstes Bundesland wieder den Betrieb von Bordellen oder anderen Betrieben des Prostitutionsgewerbes unter Auflagen zuzulassen. Wenige Tage nach der Ankündigung des Vorhabens hatte das Land den Plan aber verworfen. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es damals, Ordnungsämter hätten Bedenken, dass die Nachverfolgung bei Infektionsfällen nur schwer zu gewährleisten sei.
Zudem hätten die vorgesehenen Hygiene- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht effektiv kontrolliert werden können. Darüber hinaus teilte das Gesundheitsministerium damals mit, das Land strebe eine einheitliche Lösung aller Bundesländer an.