Blaulicht Symbolbild (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/Stephan Jansen (Symbolbild))

Sonderrechte für kommunale Vollzugsdienste

Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz sollen Blaulicht einsetzen dürfen

Stand

Um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, sollen künftig auch Ordnungsämter Blaulicht einsetzen dürfen. Das hat Innenminister Ebling mitgeteilt.

Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste in besonders eilbedürftigen Fällen auch Blaulicht und Einsatzhorn verwenden können, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Neuregelung auf den Weg gebracht.

"Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist. [...] Für den Einsatz in diesen besonders eilbedürftigen Fällen wollen wir die Ausstattung der Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen", sagte am Freitag Innenminister Michael Ebling (SPD).

Umsetzung kann noch bis zum Jahresende dauern

Die Änderung sei auf den Weg gebracht, ihre Umsetzung werde aber unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure voraussichtlich noch bis Ende des Jahres dauern. Den kommunalen Spitzenverbänden sei die Entscheidung bereits mitgeteilt worden.

Mit der nun angestoßenen Novelle folge das Land einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den er sich auch in seiner Zeit als Mainzer Oberbürgermeister stark gemacht habe. "Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden", so Ebling.

Mainz

Porträt Michael Ebling Ein Ur-Mainzer künftig neu im Landeskabinett

Michael Ebling ist 55 Jahre alt und durch und durch Mainzer. Seit zehn Jahren ist der SPD-Politiker Oberbürgermeister der Landeshauptstadt. Jetzt soll er Innenminister in Rheinland-Pfalz werden.

Am Mittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Stand
AUTOR/IN
SWR