Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste in besonders eilbedürftigen Fällen auch Blaulicht und Einsatzhorn verwenden können, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Neuregelung auf den Weg gebracht.
"Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist. [...] Für den Einsatz in diesen besonders eilbedürftigen Fällen wollen wir die Ausstattung der Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen", sagte am Freitag Innenminister Michael Ebling (SPD).
Umsetzung kann noch bis zum Jahresende dauern
Die Änderung sei auf den Weg gebracht, ihre Umsetzung werde aber unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure voraussichtlich noch bis Ende des Jahres dauern. Den kommunalen Spitzenverbänden sei die Entscheidung bereits mitgeteilt worden.
Mit der nun angestoßenen Novelle folge das Land einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den er sich auch in seiner Zeit als Mainzer Oberbürgermeister stark gemacht habe. "Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden", so Ebling.