Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte am Dienstag im Sozialausschuss des Landtages, dass auch die umstrittenen Regeln für Spaziergänge im Freien gelockert werden sollten.
Wer im Pflegeheim wohnt, soll demnach eine Stunde am Tag Besuch von einer Person empfangen dürfen. Der Besucher müsse einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich die Hände desinfizieren. Die Begrenzung auf eine Stunde Besuch gilt beispielsweise nicht für Anwälte, Seelsorger oder Physiotherapeuten.
Für Heimbewohner, die schwer erkrankt sind oder im Sterben liegen, soll es ebenfalls Ausnahmen geben. Dann sind auch Besuche von mehreren Angehörigen gleichzeitig für einen längeren Zeitraum möglich.
Ausgangsregeln werden auch gelockert
Auch die Regeln für den Ausgang sollen demnach gelockert werden. Nun dürfen Bewohner mit ihren Angehörigen und mit Schutzkleidung die Einrichtung kurzzeitig verlassen. Behinderte Menschen, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, sollen grundsätzlich wieder die Heime verlassen dürfen.
Die Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten und gelte zunächst für 14 Tage. Seit Mitte April galt in Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz wegen der Ausbreitung des Coronavirus ein generelles Besuchsverbot. Unter anderem die Pflegegesellschaft hatte das als massive Grundrechtseinschränkung kritisiert.
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Keine flächendeckenden Tests
Die Ministerin sprach sich gegen flächendeckende Corona-Tests bei Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen aus. Stattdessen sollten Heimbewohner bei Neu- oder Wiederaufnahmen durch Tests nachweisen, dass sie das Virus nicht einschleppen - oder durch eine zweiwöchige Quarantäne eine Infektion ausschließen. Nur in dem Fall, dass in einer Pflegeeinrichtung ein Coronafall bestätigt werde, sei es verpflichtend, alle Bewohner und Mitarbeiter im Gebäude durchzutesten, so Bätzing-Lichtenthäler.
CDU: Neue Verordnung "mit heißer Nadel gestrickt"
Der pflegepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Michael Wäschenbach, kritisierte das Vorhaben der Landesregierung, eine neue Verordnung allzu übereilt durchzusetzen: Es sei "richtig und geboten", die Besuchsregelungen zu lockern.
Die CDU-Fraktion befürworte, zunächst pro Bewohner einen Besucher mit gegebenenfalls bis zu zweistündiger Besuchszeit einmal in der Woche zu erlauben. Darüber hinaus sollten die Besuchszeiten terminlich abgestimmt werden. Nur so könnten die Wohneinrichtungen die hygienisch einwandfreie Nutzung von Besuchsräumen, die erforderliche Desinfektion und die hinreichende Registrierung der Besucher verantwortlich und verlässlich sicherstellen. Mit der neuen Landesverordnung werde bei Weitem nicht alles besser, so die Kritik. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass das Land die Verantwortung, auch in juristischer Hinsicht, auf die Einrichtungen und Pflegebedürftigen abzuwälzen versuche.